Welche GOÄ-Ziffern sind für „Synkope oder Präsynkope – Rhythmus-, Echo- und Kipptischabklärung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Synkope oder Präsynkope – Rhythmus-, Echo- und Kipptischabklärung“.

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichBasisdiagnostik und Leitsymptome
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Synkope oder Präsynkope – Rhythmus-, Echo- und Kipptischabklärung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Synkope oder Präsynkope – Rhythmus-, Echo- und Kipptischabklärung“ in Betracht?

Für „Synkope oder Präsynkope – Rhythmus-, Echo- und Kipptischabklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. 659 und GOÄ-Nr. A795 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406, GOÄ-Nr. 654 und GOÄ-Nr. 602 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Synkope oder Präsynkope – Rhythmus-, Echo- und Kipptischabklärung“ stehen Synkope, Präsynkope, Ohnmacht, Kipptisch, Orthostase. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionEigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651KernpositionEigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
GOÄ-Nr. 424KernpositionZweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
GOÄ-Nr. 405Bedingt / alternativZusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 406Bedingt / alternativZusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 659KernpositionLangzeit-EKG mindestens 18 Stunden.
GOÄ-Nr. A795KernpositionKipptisch-Untersuchung mit kontinuierlicher EKG- und Blutdruckregistrierung.
GOÄ-Nr. 654Bedingt / alternativSeparate Langzeit-Blutdruckmessung mindestens 18 Stunden.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativEigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Synkope oder Präsynkope – Rhythmus-, Echo- und Kipptischabklärung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ 651

Kernposition der Kombination

Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

GOÄ 424

Kernposition der Kombination

Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.

GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 405

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 406

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 659

Kernposition der Kombination

Langzeit-EKG mindestens 18 Stunden.

GOÄ A795

Kernposition der Kombination

Kipptisch-Untersuchung mit kontinuierlicher EKG- und Blutdruckregistrierung.

Analog bewertet zu: 648
GOÄ 654

Bedingte oder alternative Position

Separate Langzeit-Blutdruckmessung mindestens 18 Stunden.

GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.

Same session excludes if included by:
606
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Synkope oder Präsynkope – Rhythmus-, Echo- und Kipptischabklärung“?

Hinweise zur Kombination

A795 ist die BÄK-Platzhalterkennung; auf der Rechnung die Leistung verständlich als Analogbewertung nach Nr. 648 beschreiben.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Umstände, Prodromi und Verletzungsfolgen
orthostatische Vitalparameter
Ruhe- und Langzeit-EKG-Auswertung
Kipptischprotokoll mit EKG, Blutdruck und Symptomen
Echo-Befund

Wie grenzt sich „Synkope oder Präsynkope – Rhythmus-, Echo- und Kipptischabklärung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Synkope oder Präsynkope – Rhythmus-, Echo- und Kipptischabklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ sowie „Kardiologische Erstvorstellung mit Ruhe-EKG, Echokardiographie und Basisfunktionsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Synkope oder Präsynkope – Rhythmus-, Echo- und Kipptischabklärung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Synkope, Präsynkope, Ohnmacht, Kipptisch

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ-Nr. 651: Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

Umstände, Prodromi und Verletzungsfolgen

orthostatische Vitalparameter

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Synkope oder Präsynkope – Rhythmus-, Echo- und Kipptischabklärung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Synkope oder Präsynkope – Rhythmus-, Echo- und Kipptischabklärung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 651 (Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung); GOÄ-Nr. 424 (Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423); GOÄ-Nr. 659 (Langzeit-EKG mindestens 18 Stunden). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 404 gilt zusätzlich: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Synkope oder Präsynkope – Rhythmus-, Echo- und Kipptischabklärung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 404 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Synkope oder Präsynkope – Rhythmus-, Echo- und Kipptischabklärung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Synkope oder Präsynkope – Rhythmus-, Echo- und Kipptischabklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. 659 und GOÄ-Nr. A795 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406, GOÄ-Nr. 654 und GOÄ-Nr. 602 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. 659 und GOÄ-Nr. A795. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Synkope oder Präsynkope – Rhythmus-, Echo- und Kipptischabklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ sowie „Kardiologische Erstvorstellung mit Ruhe-EKG, Echokardiographie und Basisfunktionsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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