Welche GOÄ-Ziffern sind für „Anophthalmischer Bindehautsack – Wiederherstellung der Prothesenfähigkeit“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Anophthalmischer Bindehautsack – Wiederherstellung der Prothesenfähigkeit“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Anophthalmischer Bindehautsack – Wiederherstellung der Prothesenfähigkeit“ in Betracht?
Für „Anophthalmischer Bindehautsack – Wiederherstellung der Prothesenfähigkeit“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1372 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1271 und GOÄ-Nr. 1310 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Anophthalmischer Bindehautsack – Wiederherstellung der Prothesenfähigkeit“ stehen Bindehautsack, Augenprothese, Anophthalmus, Rekonstruktion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1372 | Kernposition | Wiederherstellung eines prothesenfähigen Bindehautsackes mittels Transplantation |
| GOÄ-Nr. 1271 | Bedingt / alternativ | Nur bei später tatsächlich durchgeführter Prothesenanpassung. |
| GOÄ-Nr. 1310 | Bedingt / alternativ | Nur bei zusätzlicher eigenständiger Lidrekonstruktion. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Anophthalmischer Bindehautsack – Wiederherstellung der Prothesenfähigkeit“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Wiederherstellung eines prothesenfähigen Bindehautsackes mittels Transplantation
Bedingte oder alternative Position
Nur bei später tatsächlich durchgeführter Prothesenanpassung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei zusätzlicher eigenständiger Lidrekonstruktion.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Anophthalmischer Bindehautsack – Wiederherstellung der Prothesenfähigkeit“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Erforderliche Auswahlpositionen
Wie grenzt sich „Anophthalmischer Bindehautsack – Wiederherstellung der Prothesenfähigkeit“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Anophthalmischer Bindehautsack – Wiederherstellung der Prothesenfähigkeit“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe“ sowie „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation ohne Implantat“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Anophthalmischer Bindehautsack – Wiederherstellung der Prothesenfähigkeit“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Bindehautsack, Augenprothese, Anophthalmus, Rekonstruktion
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1372: Wiederherstellung eines prothesenfähigen Bindehautsackes mittels Transplantation
Ausgangsbefund
Rekonstruktionsverfahren
Prothesenfähigkeit
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Anophthalmischer Bindehautsack – Wiederherstellung der Prothesenfähigkeit“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Anophthalmischer Bindehautsack – Wiederherstellung der Prothesenfähigkeit“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1372 (Wiederherstellung eines prothesenfähigen Bindehautsackes mittels Transplantation). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1271 gilt zusätzlich: Nur bei später tatsächlich durchgeführter Prothesenanpassung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Anophthalmischer Bindehautsack – Wiederherstellung der Prothesenfähigkeit“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1271 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei später tatsächlich durchgeführter Prothesenanpassung.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Anophthalmischer Bindehautsack – Wiederherstellung der Prothesenfähigkeit“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation ohne Implantat
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1372. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Anophthalmischer Bindehautsack – Wiederherstellung der Prothesenfähigkeit“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe“ sowie „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation ohne Implantat“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
