Anophthalmischer Bindehautsack – Wiederherstellung der Prothesenfähigkeit
Augenheilkunde · Orbita und Tumoren

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Versorgt eine schwere Augenverletzung beziehungsweise rekonstruiert nach Augenverlust schützende und prothesenfähige anatomische Verhältnisse. Der Eingriff umfasst wiederherstellung eines prothesenfähigen Bindehautsackes mittels Transplantation.
Wann ist sie anwendbar?
Bei irreparabler Bulbusschädigung, schmerzhaft blindem Auge oder rekonstruktivem Defekt nach strenger Organerhaltungsprüfung und angemessener psychosozialer Aufklärung. Erforderliche Kernleistung: Wiederherstellung eines prothesenfähigen Bindehautsackes mittels Transplantation; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1372 | Kernposition | Wiederherstellung eines prothesenfähigen Bindehautsackes mittels Transplantation |
| GOÄ-Nr. 1271 | Bedingt / alternativ | Auswahl und Einprobieren eines künstlichen Auges. Nur bei später tatsächlich durchgeführter Prothesenanpassung. |
| GOÄ-Nr. 1310 | Bedingt / alternativ | Lidplastik mit freiem Hauttransplantat. Nur bei zusätzlicher eigenständiger Lidrekonstruktion. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Erforderliche Auswahlpositionen
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe“ sowie „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation ohne Implantat“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1372: Wiederherstellung eines prothesenfähigen Bindehautsackes mittels Transplantation
Ausgangsbefund
Rekonstruktionsverfahren
Prothesenfähigkeit
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1271 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei später tatsächlich durchgeführter Prothesenanpassung.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
