Welche GOÄ-Ziffern sind für „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ in Betracht?
Für „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1381 als Kernposition. GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX und GOÄ-Nr. 1249 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ stehen Uveatumor, Aderhauttumor, Iristumor, Tumorresektion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1381 | Kernposition | Operative Entfernung eines Iris-Ziliar-Aderhauttumors |
| GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX | Bedingt / alternativ | Nur in der veröffentlichten Ausnahme bei zusätzlichem tatsächlich durchgeführtem vitreoretinalem Komplexeingriff. |
| GOÄ-Nr. 1249 | Bedingt / alternativ | Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Operative Entfernung eines Iris-Ziliar-Aderhauttumors
Bedingte oder alternative Position
Nur in der veröffentlichten Ausnahme bei zusätzlichem tatsächlich durchgeführtem vitreoretinalem Komplexeingriff.
Bedingte oder alternative Position
Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Erforderliche Auswahlpositionen
Wie grenzt sich „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik“ sowie „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Uveatumor, Aderhauttumor, Iristumor, Tumorresektion
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1381: Operative Entfernung eines Iris-Ziliar-Aderhauttumors
Tumorlokalisation
Resektionsumfang
zusätzlicher vitreoretinaler Eingriff
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1381 (Operative Entfernung eines Iris-Ziliar-Aderhauttumors). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX gilt zusätzlich: Nur in der veröffentlichten Ausnahme bei zusätzlichem tatsächlich durchgeführtem vitreoretinalem Komplexeingriff.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur in der veröffentlichten Ausnahme bei zusätzlichem tatsächlich durchgeführtem vitreoretinalem Komplexeingriff.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation ohne Implantat
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Augenheilkunde: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1381 als Kernposition. GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX und GOÄ-Nr. 1249 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1381. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik“ sowie „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
