Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion
Augenheilkunde · Orbita und Tumoren

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Behandelt einen okulären oder orbitalen Tumor lokal durch vollständige Entfernung, Bestrahlungsapplikation oder Koagulation und wahrt dabei möglichst Auge und Sehfunktion. Der Eingriff umfasst operative Resektion.
Wann ist sie anwendbar?
Bei klinisch und bildgebend beziehungsweise histologisch gesichertem behandlungsbedürftigem Tumor; Verfahren und Umfang folgen Lage, Größe, Dignität und funktioneller Gefährdung. Erforderliche Kernleistung: Operative Resektion; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1381 | Kernposition | Operative Entfernung eines Iris-Ziliar-Aderhauttumors |
| GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX | Bedingt / alternativ | Komplexer Netzhaut-Glaskörper-Eingriff mit submakulärer oder tumorchirurgischer Situation. Nur in der veröffentlichten Ausnahme bei zusätzlichem tatsächlich durchgeführtem vitreoretinalem Komplexeingriff. |
| GOÄ-Nr. 1249 | Bedingt / alternativ | Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Erforderliche Auswahlpositionen
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik“ sowie „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1381: Operative Entfernung eines Iris-Ziliar-Aderhauttumors
Tumorlokalisation
Resektionsumfang
zusätzlicher vitreoretinaler Eingriff
Auge
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur in der veröffentlichten Ausnahme bei zusätzlichem tatsächlich durchgeführtem vitreoretinalem Komplexeingriff.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
