Welche GOÄ-Ziffern sind für „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichOrbita und Tumoren
KernpositionenGOÄ-Nr. 1381
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX und GOÄ-Nr. 1249
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ in Betracht?

Für „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1381 als Kernposition. GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX und GOÄ-Nr. 1249 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ stehen Uveatumor, Aderhauttumor, Iristumor, Tumorresektion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1381KernpositionOperative Entfernung eines Iris-Ziliar-Aderhauttumors
GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEXBedingt / alternativNur in der veröffentlichten Ausnahme bei zusätzlichem tatsächlich durchgeführtem vitreoretinalem Komplexeingriff.
GOÄ-Nr. 1249Bedingt / alternativFluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1381

Kernposition der Kombination

Operative Entfernung eines Iris-Ziliar-Aderhauttumors

GOÄ A1387.1-VR-KOMPLEX

Bedingte oder alternative Position

Nur in der veröffentlichten Ausnahme bei zusätzlichem tatsächlich durchgeführtem vitreoretinalem Komplexeingriff.

Analog bewertet zu: 2551+2531
GOÄ 1249

Bedingte oder alternative Position

Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund

Behandlungsphase: diagnostischer separater Kontakt

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“?

Hinweise zur Kombination

A1387/A1387.1 darf bei uvealer Tumorresektion nur im veröffentlichten Ausnahmefall zusätzlich angesetzt werden.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Tumorlokalisation
Resektionsumfang
zusätzlicher vitreoretinaler Eingriff
Auge

Erforderliche Auswahlpositionen

1386
1381
1369

Wie grenzt sich „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik“ sowie „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Uveatumor, Aderhauttumor, Iristumor, Tumorresektion

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1381: Operative Entfernung eines Iris-Ziliar-Aderhauttumors

Tumorlokalisation

Resektionsumfang

zusätzlicher vitreoretinaler Eingriff

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1381 (Operative Entfernung eines Iris-Ziliar-Aderhauttumors). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX gilt zusätzlich: Nur in der veröffentlichten Ausnahme bei zusätzlichem tatsächlich durchgeführtem vitreoretinalem Komplexeingriff.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur in der veröffentlichten Ausnahme bei zusätzlichem tatsächlich durchgeführtem vitreoretinalem Komplexeingriff.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation ohne Implantat

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1381 als Kernposition. GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX und GOÄ-Nr. 1249 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1381. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik“ sowie „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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