Welche GOÄ-Ziffern sind für „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“ in Betracht?
Für „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1386 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1249 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“ stehen Aderhautmelanom, Rutheniumplombe, Uveatumor. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1386 | Kernposition | Aufnähen einer Rutheniumplombe auf die Lederhaut |
| GOÄ-Nr. 1249 | Bedingt / alternativ | Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Aufnähen einer Rutheniumplombe auf die Lederhaut
Bedingte oder alternative Position
Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Erforderliche Auswahlpositionen
Wie grenzt sich „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Uvealer Tumor – spätere Entfernung der Rutheniumplombe“ sowie „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Aderhautmelanom, Rutheniumplombe, Uveatumor
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1386: Aufnähen einer Rutheniumplombe auf die Lederhaut
Tumorlokalisation/-größe
Therapieverfahren
Plombenlage
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1386 (Aufnähen einer Rutheniumplombe auf die Lederhaut). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1249 gilt zusätzlich: Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1249 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Uvealer Tumor – spätere Entfernung der Rutheniumplombe
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Anophthalmischer Bindehautsack – Wiederherstellung der Prothesenfähigkeit
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1386. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Uvealer Tumor – spätere Entfernung der Rutheniumplombe“ sowie „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
