Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe

Augenheilkunde · Orbita und Tumoren

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichOrbita und Tumoren
KernpositionenGOÄ-Nr. 1386
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1249
GOÄ-Abrechnung für Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Behandelt einen okulären oder orbitalen Tumor lokal durch vollständige Entfernung, Bestrahlungsapplikation oder Koagulation und wahrt dabei möglichst Auge und Sehfunktion. Die Versorgung umfasst aufnähen einer Rutheniumplombe auf die Lederhaut.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klinisch und bildgebend beziehungsweise histologisch gesichertem behandlungsbedürftigem Tumor; Verfahren und Umfang folgen Lage, Größe, Dignität und funktioneller Gefährdung. Erforderliche Kernleistung: Aufnähen einer Rutheniumplombe auf die Lederhaut; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1386KernpositionAufnähen einer Rutheniumplombe auf die Lederhaut
GOÄ-Nr. 1249Bedingt / alternativFluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 1249

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: diagnostischer separater Kontakt

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Die spätere Entfernung der Rutheniumplombe ist ein eigener Termin nach Nr. 1377.

Erforderliche Auswahlpositionen

1386
1381
1369

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Uvealer Tumor – spätere Entfernung der Rutheniumplombe“ sowie „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1386: Aufnähen einer Rutheniumplombe auf die Lederhaut

Tumorlokalisation/-größe

Therapieverfahren

Plombenlage

Angiografie

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1249 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.