Uvealer Tumor – spätere Entfernung der Rutheniumplombe
Augenheilkunde · Orbita und Tumoren

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Behandelt einen okulären oder orbitalen Tumor lokal durch vollständige Entfernung, Bestrahlungsapplikation oder Koagulation und wahrt dabei möglichst Auge und Sehfunktion. Der Eingriff umfasst entfernung einer Silikon-, Silastik- oder Rutheniumplombe.
Wann ist sie anwendbar?
Bei klinisch und bildgebend beziehungsweise histologisch gesichertem behandlungsbedürftigem Tumor; Verfahren und Umfang folgen Lage, Größe, Dignität und funktioneller Gefährdung. Erforderliche Kernleistung: Entfernung einer Silikon-, Silastik- oder Rutheniumplombe; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1377 | Kernposition | Entfernung einer Silikon-, Silastik- oder Rutheniumplombe. Nur bei tatsächlich späterer Entfernung des zuvor aufgenähten Applikators. |
| GOÄ-Nr. 1242 | Bedingt / alternativ | Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Erforderliche Auswahlpositionen
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“ sowie „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1377: Nur bei tatsächlich späterer Entfernung des zuvor aufgenähten Applikators.
Zeitpunkt der Entfernung
Auge
Operationsbefund
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1242 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
