Uvealer Tumor – spätere Entfernung der Rutheniumplombe

Augenheilkunde · Orbita und Tumoren

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichOrbita und Tumoren
KernpositionenGOÄ-Nr. 1377
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1242
GOÄ-Abrechnung für Uvealer Tumor – spätere Entfernung der Rutheniumplombe

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Behandelt einen okulären oder orbitalen Tumor lokal durch vollständige Entfernung, Bestrahlungsapplikation oder Koagulation und wahrt dabei möglichst Auge und Sehfunktion. Der Eingriff umfasst entfernung einer Silikon-, Silastik- oder Rutheniumplombe.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klinisch und bildgebend beziehungsweise histologisch gesichertem behandlungsbedürftigem Tumor; Verfahren und Umfang folgen Lage, Größe, Dignität und funktioneller Gefährdung. Erforderliche Kernleistung: Entfernung einer Silikon-, Silastik- oder Rutheniumplombe; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1377KernpositionEntfernung einer Silikon-, Silastik- oder Rutheniumplombe. Nur bei tatsächlich späterer Entfernung des zuvor aufgenähten Applikators.
GOÄ-Nr. 1242Bedingt / alternativBinokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 1242

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: separater diagnostischer Kontakt

Kombinationsregeln und Alternativen

Erforderliche Auswahlpositionen

1386
1381
1369

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“ sowie „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1377: Nur bei tatsächlich späterer Entfernung des zuvor aufgenähten Applikators.

Zeitpunkt der Entfernung

Auge

Operationsbefund

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1242 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.