Welche GOÄ-Ziffern sind für „Uvealer Tumor – spätere Entfernung der Rutheniumplombe“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Uvealer Tumor – spätere Entfernung der Rutheniumplombe“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Uvealer Tumor – spätere Entfernung der Rutheniumplombe“ in Betracht?
Für „Uvealer Tumor – spätere Entfernung der Rutheniumplombe“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1377 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1242 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Uvealer Tumor – spätere Entfernung der Rutheniumplombe“ stehen Rutheniumplombe, Plaque removal, Aderhautmelanom. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1377 | Kernposition | Nur bei tatsächlich späterer Entfernung des zuvor aufgenähten Applikators. |
| GOÄ-Nr. 1242 | Bedingt / alternativ | Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Uvealer Tumor – spätere Entfernung der Rutheniumplombe“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Nur bei tatsächlich späterer Entfernung des zuvor aufgenähten Applikators.
Bedingte oder alternative Position
Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Uvealer Tumor – spätere Entfernung der Rutheniumplombe“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Erforderliche Auswahlpositionen
Wie grenzt sich „Uvealer Tumor – spätere Entfernung der Rutheniumplombe“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Uvealer Tumor – spätere Entfernung der Rutheniumplombe“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“ sowie „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Uvealer Tumor – spätere Entfernung der Rutheniumplombe“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Rutheniumplombe, Plaque removal, Aderhautmelanom
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1377: Nur bei tatsächlich späterer Entfernung des zuvor aufgenähten Applikators.
Zeitpunkt der Entfernung
Auge
Operationsbefund
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Uvealer Tumor – spätere Entfernung der Rutheniumplombe“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Uvealer Tumor – spätere Entfernung der Rutheniumplombe“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1377 (Nur bei tatsächlich späterer Entfernung des zuvor aufgenähten Applikators). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1242 gilt zusätzlich: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Uvealer Tumor – spätere Entfernung der Rutheniumplombe“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1242 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Uvealer Tumor – spätere Entfernung der Rutheniumplombe“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1377. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Uvealer Tumor – spätere Entfernung der Rutheniumplombe“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“ sowie „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
