Welche GOÄ-Ziffern sind für „Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichOrbita und Tumoren
KernpositionenGOÄ-Nr. 1284 und GOÄ-Nr. 1244
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung“ in Betracht?

Für „Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1284 und GOÄ-Nr. 1244 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1260 und GOÄ-Nr. A7024-AUGENSTELLUNG-9-BLICK kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung“ stehen Orbitatumor, Muskelablösung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1284KernpositionEntfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle mit Muskelablösung
GOÄ-Nr. 1244KernpositionExophthalmometrie
GOÄ-Nr. 1260Bedingt / alternativElektromyographie der äußeren Augenmuskeln
GOÄ-Nr. A7024-AUGENSTELLUNG-9-BLICKBedingt / alternativDifferenzierende Analyse der Augenstellung in neun Blickrichtungen einschließlich Kopfneigetest

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1284

Kernposition der Kombination

Entfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle mit Muskelablösung

GOÄ 1244

Kernposition der Kombination

Exophthalmometrie

GOÄ 1260

Bedingte oder alternative Position

Elektromyographie der äußeren Augenmuskeln

GOÄ A7024-AUGENSTELLUNG-9-BLICK

Bedingte oder alternative Position

Differenzierende Analyse der Augenstellung in neun Blickrichtungen einschließlich Kopfneigetest

Analog bewertet zu: 1217

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Tumorlokalisation
beteiligte Muskeln
Operation
postoperative Motilität

Wie grenzt sich „Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“ sowie „Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Orbitatumor, Muskelablösung

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1284: Entfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle mit Muskelablösung

GOÄ-Nr. 1244: Exophthalmometrie

Tumorlokalisation

beteiligte Muskeln

Operation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1284 (Entfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle mit Muskelablösung); GOÄ-Nr. 1244 (Exophthalmometrie). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1260 gilt zusätzlich: Elektromyographie der äußeren Augenmuskeln.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1260 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Elektromyographie der äußeren Augenmuskeln


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1284 und GOÄ-Nr. 1244 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1260 und GOÄ-Nr. A7024-AUGENSTELLUNG-9-BLICK kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1284 und GOÄ-Nr. 1244. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“ sowie „Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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