Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung

Augenheilkunde · Orbita und Tumoren

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichOrbita und Tumoren
KernpositionenGOÄ-Nr. 1283 und GOÄ-Nr. 1244
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1218 und GOÄ-Nr. 1252
GOÄ-Abrechnung für Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Behandelt einen okulären oder orbitalen Tumor lokal durch vollständige Entfernung, Bestrahlungsapplikation oder Koagulation und wahrt dabei möglichst Auge und Sehfunktion. Der Eingriff umfasst entfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Muskelablösung und Exophthalmometrie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klinisch und bildgebend beziehungsweise histologisch gesichertem behandlungsbedürftigem Tumor; Verfahren und Umfang folgen Lage, Größe, Dignität und funktioneller Gefährdung. Erforderliche Kernleistungen: Entfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Muskelablösung und Exophthalmometrie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1283KernpositionEntfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Muskelablösung
GOÄ-Nr. 1244KernpositionExophthalmometrie
GOÄ-Nr. 1218Bedingt / alternativDifferenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beider Augen bei Augenmuskelstörungen
GOÄ-Nr. 1252Bedingt / alternativFotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung“ sowie „Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1283: Entfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Muskelablösung

GOÄ-Nr. 1244: Exophthalmometrie

Lokalisation

Exophthalmometrie

Zugangsweg

Histologie

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1218 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Differenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beider Augen bei Augenmuskelstörungen

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.