Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung
Augenheilkunde · Orbita und Tumoren

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Behandelt einen okulären oder orbitalen Tumor lokal durch vollständige Entfernung, Bestrahlungsapplikation oder Koagulation und wahrt dabei möglichst Auge und Sehfunktion. Der Eingriff umfasst entfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Muskelablösung und Exophthalmometrie.
Wann ist sie anwendbar?
Bei klinisch und bildgebend beziehungsweise histologisch gesichertem behandlungsbedürftigem Tumor; Verfahren und Umfang folgen Lage, Größe, Dignität und funktioneller Gefährdung. Erforderliche Kernleistungen: Entfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Muskelablösung und Exophthalmometrie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1283 | Kernposition | Entfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Muskelablösung |
| GOÄ-Nr. 1244 | Kernposition | Exophthalmometrie |
| GOÄ-Nr. 1218 | Bedingt / alternativ | Differenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beider Augen bei Augenmuskelstörungen |
| GOÄ-Nr. 1252 | Bedingt / alternativ | Fotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung“ sowie „Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1283: Entfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Muskelablösung
GOÄ-Nr. 1244: Exophthalmometrie
Lokalisation
Exophthalmometrie
Zugangsweg
Histologie
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1218 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Differenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beider Augen bei Augenmuskelstörungen
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
