Welche GOÄ-Ziffern sind für „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichOrbita und Tumoren
KernpositionenGOÄ-Nr. 1283 und GOÄ-Nr. 1244
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1218 und GOÄ-Nr. 1252
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“ in Betracht?

Für „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1283 und GOÄ-Nr. 1244 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1218 und GOÄ-Nr. 1252 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“ stehen Orbitatumor, Orbitaoperation. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1283KernpositionEntfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Muskelablösung
GOÄ-Nr. 1244KernpositionExophthalmometrie
GOÄ-Nr. 1218Bedingt / alternativDifferenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beider Augen bei Augenmuskelstörungen
GOÄ-Nr. 1252Bedingt / alternativFotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1283

Kernposition der Kombination

Entfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Muskelablösung

GOÄ 1244

Kernposition der Kombination

Exophthalmometrie

GOÄ 1218

Bedingte oder alternative Position

Differenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beider Augen bei Augenmuskelstörungen

GOÄ 1252

Bedingte oder alternative Position

Fotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Lokalisation
Exophthalmometrie
Zugangsweg
Histologie

Wie grenzt sich „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung“ sowie „Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Orbitatumor, Orbitaoperation

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1283: Entfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Muskelablösung

GOÄ-Nr. 1244: Exophthalmometrie

Lokalisation

Exophthalmometrie

Zugangsweg

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1283 (Entfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Muskelablösung); GOÄ-Nr. 1244 (Exophthalmometrie). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1218 gilt zusätzlich: Differenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beider Augen bei Augenmuskelstörungen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1218 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Differenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beider Augen bei Augenmuskelstörungen


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1283 und GOÄ-Nr. 1244 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1218 und GOÄ-Nr. 1252 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1283 und GOÄ-Nr. 1244. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung“ sowie „Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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