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GOÄ-Ziffer 1285
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GOÄ – 1285
Entfernung von Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus der Augenhöhle mit Resektion der Orbitalwand
Einfachsatz
× 1
86.27 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
198.41 €
Höchstsatz
× 3.5
301.93 €
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Mit GOÄ-Ziffer 1285 in 1 Fachrichtung
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Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 1285
Augenheilkunde
1 insgesamt- Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der OrbitalwandGOÄ 1285 · GOÄ 1250 · GOÄ 1291 · GOÄ 1244
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Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 1284: Entfernung von Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Resektion der Orbitalwand mit Muskelablösung
- GOÄ 1290: Vorbereitende operative Maßnahmen zur Rekonstruktion einer Orbita unter Verwendung örtlichen Materials, ausgenommen das knöcherne Gerüst
- GOÄ 1283: Entfernung von Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Resektion der Orbitalwand und ohne Muskelablösung
- GOÄ 1291: Wiederherstellungsoperation an der knöchernen Augenhöhle (z.B. nach Fraktur)
- GOÄ 1282: Entfernung einer Geschwulst oder von Kalkinfarkten aus den Lidern eines Auges oder aus der Augapfelbindehaut
- GOÄ 1292: Operation der Augenhöhlen- oder Tränensackphlegmone
