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GOÄ-Ziffer 1282
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GOÄ – 1282
Entfernung einer Geschwulst oder von Kalkinfarkten aus den Lidern eines Auges oder aus der Augapfelbindehaut
Einfachsatz
× 1
8.86 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
20.38 €
Höchstsatz
× 3.5
31.01 €
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Mit GOÄ-Ziffer 1282 in 1 Fachrichtung
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Mit GOÄ-Ziffer 1282 in 1 Fachrichtung
Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 1282
Augenheilkunde
1 insgesamt- Lidtumor oder Bindehauttumor – operative EntfernungGOÄ 1282 · GOÄ 1252 · GOÄ 1310 · GOÄ 1311
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Punktzahl:
152
Ausschlussziffern:
- keine Ausschlussziffern -Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 1281: Entfernung von nichtmagnetischen Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus dem Augeninnern
- GOÄ 1283: Entfernung von Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Resektion der Orbitalwand und ohne Muskelablösung
- GOÄ 1280: Entfernung von eisenhaltigen Fremdkörpern aus dem Augeninnern mit Hilfe des Magneten – einschließlich Eröffnung des Augapfels
- GOÄ 1284: Entfernung von Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Resektion der Orbitalwand mit Muskelablösung
- GOÄ 1279: Entfernung von Korneoskleralfäden
- GOÄ 1285: Entfernung von Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus der Augenhöhle mit Resektion der Orbitalwand
