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GOÄ-Ziffer 1281
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GOÄ – 1281
Entfernung von nichtmagnetischen Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus dem Augeninnern
Einfachsatz
× 1
129.40 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
297.61 €
Höchstsatz
× 3.5
452.89 €
2 passende Ziffernketten
Mit GOÄ-Ziffer 1281 in 1 Fachrichtung
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Mit GOÄ-Ziffer 1281 in 1 Fachrichtung
Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 1281
Augenheilkunde
2 insgesamt- Nichtmagnetischer intraokularer Fremdkörper – Lokalisation und operative EntfernungGOÄ 1250 · GOÄ 1243 · GOÄ 1281 · GOÄ 1327 · GOÄ a1387-vr-komplex
- Perforierende Hornhaut-/Skleraverletzung – direkte NahtGOÄ 1326 · GOÄ a7022-pupillenrekonstruktion · GOÄ 1281 · GOÄ 1384
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Punktzahl:
2
Ausschlussziffern:
1280Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 1280: Entfernung von eisenhaltigen Fremdkörpern aus dem Augeninnern mit Hilfe des Magneten – einschließlich Eröffnung des Augapfels
- GOÄ 1282: Entfernung einer Geschwulst oder von Kalkinfarkten aus den Lidern eines Auges oder aus der Augapfelbindehaut
- GOÄ 1279: Entfernung von Korneoskleralfäden
- GOÄ 1283: Entfernung von Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Resektion der Orbitalwand und ohne Muskelablösung
- GOÄ 1278: Entfernung von eingespießten Fremdkörpern aus der Hornhaut mittels Präparation
- GOÄ 1284: Entfernung von Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Resektion der Orbitalwand mit Muskelablösung
