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GOÄ-Ziffer 1278
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GOÄ – 1278
Entfernung von eingespießten Fremdkörpern aus der Hornhaut mittels Präparation
Einfachsatz
× 1
16.20 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
37.27 €
Höchstsatz
× 3.5
56.71 €
1 passende Ziffernketten
Mit GOÄ-Ziffer 1278 in 1 Fachrichtung
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Mit GOÄ-Ziffer 1278 in 1 Fachrichtung
Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 1278
Augenheilkunde
1 insgesamt- Eingespießter Hornhautfremdkörper – präparierende EntfernungGOÄ 1 · GOÄ 1240 · GOÄ 1278 · GOÄ 1243 · GOÄ 1250
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Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 1277: Entfernung von eisenhaltigen eingebrannten Fremdkörpern aus der Hornhaut mit Ausfräsen des Rostringes
- GOÄ 1279: Entfernung von Korneoskleralfäden
- GOÄ 1276: Instrumentelle Entfernung von Fremdkörpern von der Hornhautoberfl che, aus der Lederhaut und/oder von eingebrannten Fremdkörpern aus der Bindehaut und/oder der Hornhaut
- GOÄ 1280: Entfernung von eisenhaltigen Fremdkörpern aus dem Augeninnern mit Hilfe des Magneten – einschließlich Eröffnung des Augapfels
- GOÄ 1275: Entfernung von oberflächlichen Fremdkörpern von der Bindehaut und/ oder der Hornhaut
- GOÄ 1281: Entfernung von nichtmagnetischen Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus dem Augeninnern
