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GOÄ-Ziffer: 1277
Entfernung von eisenhaltigen eingebrannten Fremdkörpern aus der Hornhaut mit Ausfräsen des Rostringes
Einfachsatz
× 1
8.86 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
20.38 €
Höchstsatz
× 3.5
31.01 €
Wichtig:
-
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