GOÄ-Ziffer 1277

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GOÄ – 1277

Entfernung von eisenhaltigen eingebrannten Fremdkörpern aus der Hornhaut mit Ausfräsen des Rostringes
Einfachsatz
× 1
8.86 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
20.38 €
Höchstsatz
× 3.5
31.01 €

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Mit GOÄ-Ziffer 1277 in 1 Fachrichtung

Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 1277

Augenheilkunde

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Punktzahl:
152
Ausschlussziffern:
200127512761278
Wichtig:
-

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.



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