Eisenhaltiger Hornhautfremdkörper mit Rostring – Ausfräsen
Augenheilkunde · Ophthalmologische Notfälle und Trauma

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Entfernt einen kornealen Fremdkörper einschließlich gegebenenfalls verbleibendem Rostring und begrenzt dadurch Entzündung, Narbenbildung und Infektionsrisiko. Der Eingriff umfasst ausfräsen.
Wann ist sie anwendbar?
Bei oberflächlich oder eingespießt sitzendem Hornhautfremdkörper nach Ausschluss einer Bulbusperforation; Tiefe, Material, Rostring und zentrale Lage bestimmen Technik und Nachkontrolle. Erforderliche Kernleistungen: Ausfräsen; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1240 | Kernposition | Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte |
| GOÄ-Nr. 1277 | Kernposition | Entfernung eisenhaltiger eingebrannter Hornhautfremdkörper mit Ausfräsen des Rostringes |
| GOÄ-Nr. 1252 | Bedingt / alternativ | Fotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie. Nur bei tatsächlicher fotografischer Dokumentation und Verlaufskontrolle einer Veränderung im Spaltlampenbereich; keine Routineposition. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Oberflächlicher Fremdkörper an Bindehaut oder Hornhaut – Entfernung“ sowie „Instrumentell zu entfernender Fremdkörper an Hornhaut/Lederhaut“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
GOÄ-Nr. 1277: Entfernung eisenhaltiger eingebrannter Hornhautfremdkörper mit Ausfräsen des Rostringes
Metallfremdkörper
Rostring
Frästechnik
Hornhautdefekt
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
