Eisenhaltiger Hornhautfremdkörper mit Rostring – Ausfräsen

Augenheilkunde · Ophthalmologische Notfälle und Trauma

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichOphthalmologische Notfälle und Trauma
KernpositionenGOÄ-Nr. 1240 und GOÄ-Nr. 1277
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 1252
GOÄ-Abrechnung für Eisenhaltiger Hornhautfremdkörper mit Rostring – Ausfräsen

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entfernt einen kornealen Fremdkörper einschließlich gegebenenfalls verbleibendem Rostring und begrenzt dadurch Entzündung, Narbenbildung und Infektionsrisiko. Der Eingriff umfasst ausfräsen.

Wann ist sie anwendbar?

Bei oberflächlich oder eingespießt sitzendem Hornhautfremdkörper nach Ausschluss einer Bulbusperforation; Tiefe, Material, Rostring und zentrale Lage bestimmen Technik und Nachkontrolle. Erforderliche Kernleistungen: Ausfräsen; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1240KernpositionSpaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
GOÄ-Nr. 1277KernpositionEntfernung eisenhaltiger eingebrannter Hornhautfremdkörper mit Ausfräsen des Rostringes
GOÄ-Nr. 1252Bedingt / alternativFotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie. Nur bei tatsächlicher fotografischer Dokumentation und Verlaufskontrolle einer Veränderung im Spaltlampenbereich; keine Routineposition.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Oberflächlicher Fremdkörper an Bindehaut oder Hornhaut – Entfernung“ sowie „Instrumentell zu entfernender Fremdkörper an Hornhaut/Lederhaut“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

GOÄ-Nr. 1277: Entfernung eisenhaltiger eingebrannter Hornhautfremdkörper mit Ausfräsen des Rostringes

Metallfremdkörper

Rostring

Frästechnik

Hornhautdefekt

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.