Oberflächlicher Fremdkörper an Bindehaut oder Hornhaut – Entfernung
Augenheilkunde · Ophthalmologische Notfälle und Trauma

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Entfernt einen oberflächlichen oder festsitzenden Fremdkörper von Bindehaut beziehungsweise Hornhaut und verhindert dadurch anhaltende Reizung, Infektion und stromale Narbenbildung. Der Eingriff umfasst entfernung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei sicher lokalisiertem Fremdkörper ohne Hinweis auf Bulbuspenetration; Spaltlampenbefund, Eversion des Lids und Kontrolle auf Epitheldefekt beziehungsweise Rosthof bestimmen Technik und Nachsorge. Erforderliche Kernleistungen: Entfernung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1240 | Kernposition | Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte |
| GOÄ-Nr. 1275 | Kernposition | Entfernung oberflächlicher Fremdkörper von Bindehaut und/oder Hornhaut |
| GOÄ-Nr. 1252 | Bedingt / alternativ | Fotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie. Nur bei tatsächlicher fotografischer Dokumentation und Verlaufskontrolle einer Veränderung im Spaltlampenbereich; keine Routineposition. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Eisenhaltiger Hornhautfremdkörper mit Rostring – Ausfräsen“ sowie „Instrumentell zu entfernender Fremdkörper an Hornhaut/Lederhaut“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
GOÄ-Nr. 1275: Entfernung oberflächlicher Fremdkörper von Bindehaut und/oder Hornhaut
Art und Lage
Seite
Entfernung
Epitheldefekt
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
