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GOÄ-Ziffer 1325
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GOÄ – 1325
Naht einer Bindehaut- oder nicht perforierenden Hornhaut- oder nicht perforierenden Lederhautwunde
Einfachsatz
× 1
13.41 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
30.83 €
Höchstsatz
× 3.5
46.92 €
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Mit GOÄ-Ziffer 1325 in 1 Fachrichtung
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Mit GOÄ-Ziffer 1325 in 1 Fachrichtung
Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 1325
Augenheilkunde
1 insgesamt- Nicht perforierende Bindehaut-/Hornhaut-/Sklerawunde – NahtGOÄ 1 · GOÄ 1240 · GOÄ 1325 · GOÄ 1243 · GOÄ 1250
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Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 1323: Elektrolytische Epilation von Wimpernhaaren, je Sitzung
- GOÄ 1326: Direkte Naht einer perforierenden Hornhaut- oder Lederhautwunde – auch mit Reposition oder Abtragung der Regenbogenhaut und gegebenenfalls mit Bindehautdeckung
- GOÄ 1322: Operation des Flügelfells mit lamellierender Keratoplastik
- GOÄ 1327: Wiederherstellungsoperation bei perforierender Hornhaut- oder Lederhautverletzung mit Versorgung von Regenbogenhaut und Linse
- GOÄ 1321: Operation des Flügelfells
- GOÄ 1328: Wiederherstellungsoperation bei perforierender Hornhaut- oder Lederhautverletzung mit Versorgung von Regenbogenhaut und Linse
