Nicht perforierende Bindehaut-/Hornhaut-/Sklerawunde – Naht
Augenheilkunde · Ophthalmologische Notfälle und Trauma

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Verschließt eine okuläre Oberflächen- beziehungsweise Bulbuswunde und stellt Dichtigkeit sowie anatomische Integrität wieder her, um Infektion und dauerhaften Funktionsverlust zu verhindern. Der Eingriff umfasst naht.
Wann ist sie anwendbar?
Bei nicht perforierender nahtbedürftiger oder perforierender Verletzung nach vollständiger Bulbus- und Fremdkörperbeurteilung; offene Bulbusverletzungen sind augenchirurgische Notfälle. Erforderliche Kernleistungen: Naht; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1240 | Kernposition | Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte |
| GOÄ-Nr. 1325 | Kernposition | Naht einer Bindehaut- oder nicht perforierenden Hornhaut-/Lederhautwunde |
| GOÄ-Nr. 1243 | Bedingt / alternativ | Diasklerale Durchleuchtung |
| GOÄ-Nr. 1250 | Bedingt / alternativ | Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Perforierende Hornhaut-/Skleraverletzung – direkte Naht“ sowie „Oberflächlicher Fremdkörper an Bindehaut oder Hornhaut – Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
GOÄ-Nr. 1325: Naht einer Bindehaut- oder nicht perforierenden Hornhaut-/Lederhautwunde
Tiefe/Seidel-Test
Lokalisation
Naht
Fremdkörperausschluss
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
