Eingespießter Hornhautfremdkörper – präparierende Entfernung
Augenheilkunde · Ophthalmologische Notfälle und Trauma

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Entfernt einen kornealen Fremdkörper einschließlich gegebenenfalls verbleibendem Rostring und begrenzt dadurch Entzündung, Narbenbildung und Infektionsrisiko. Der Eingriff umfasst präparierende Entfernung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei oberflächlich oder eingespießt sitzendem Hornhautfremdkörper nach Ausschluss einer Bulbusperforation; Tiefe, Material, Rostring und zentrale Lage bestimmen Technik und Nachkontrolle. Erforderliche Kernleistungen: Präparierende Entfernung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1240 | Kernposition | Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte |
| GOÄ-Nr. 1278 | Kernposition | Entfernung eingespießter Fremdkörper aus der Hornhaut mittels Präparation |
| GOÄ-Nr. 1243 | Bedingt / alternativ | Diasklerale Durchleuchtung. Nur bei eigenständiger diaskleraler Durchleuchtung; nicht als Bestandteil der Nr. 1242 doppelt ansetzen. |
| GOÄ-Nr. 1250 | Bedingt / alternativ | Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt. Nur bei radiologischer Lokalisation nach Comberg oder Vogt bei Verdacht auf intraokularen Fremdkörper; nicht routinemäßig bei rein kornealem Befund. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Instrumentell zu entfernender Fremdkörper an Hornhaut/Lederhaut“ sowie „Nichtmagnetischer intraokularer Fremdkörper – Lokalisation und operative Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
GOÄ-Nr. 1278: Entfernung eingespießter Fremdkörper aus der Hornhaut mittels Präparation
Tiefe und Eintrittsweg
Seidel-Test
Präparation
Ausschluss intraokularer Beteiligung
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Augenheilkunde: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testen
Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
