Magnetischer intraokularer Fremdkörper – Lokalisation und operative Entfernung
Augenheilkunde · Ophthalmologische Notfälle und Trauma

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Lokalisiert und entfernt einen in das Auge eingedrungenen Fremdkörper, um toxische, infektiöse und mechanische Schäden an Netzhaut, Linse und übrigen intraokularen Strukturen zu begrenzen. Der Eingriff umfasst entfernung eisenhaltiger Fremdkörper aus dem Augeninnern mit Magnet und Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt.
Wann ist sie anwendbar?
Bei gesicherter oder hochgradig verdächtiger penetrierender Augenverletzung als dringliche augenchirurgische Versorgung; Lage, Material, Eintrittswunde und Begleitverletzungen bestimmen Bildgebung und Bergungsweg. Ein nachgewiesener eisenhaltiger Fremdkörper wird nach radiologischer Lokalisation mit dem Augenmagneten geborgen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1250 | Bedingt / alternativ | Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt. Nur bei tatsächlich durchgeführter Lokalisation nach Comberg oder Vogt; nicht bei jeder intraokularen Fremdkörperentfernung automatisch. |
| GOÄ-Nr. 1242 | Bedingt / alternativ | Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie |
| GOÄ-Nr. 1280 | Kernposition | Entfernung eisenhaltiger Fremdkörper aus dem Augeninnern mit Magnet |
| GOÄ-Nr. 1326 | Bedingt / alternativ | Direkte Naht einer perforierenden Hornhaut- oder Lederhautwunde. Nur bei zusätzlicher selbständiger direkter Naht einer perforierenden Hornhaut- oder Lederhautwunde. |
| GOÄ-Nr. 1384 | Bedingt / alternativ | Vordere Vitrektomie als selbständige Leistung. Nur bei eigenständiger vorderer Vitrektomie, nicht als methodisch notwendiger Bestandteil der Fremdkörperentfernung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Nichtmagnetischer intraokularer Fremdkörper – Lokalisation und operative Entfernung“ sowie „Eingespießter Hornhautfremdkörper – präparierende Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1280: Entfernung eisenhaltiger Fremdkörper aus dem Augeninnern mit Magnet
Eintrittswunde
Fremdkörperlokalisation
magnetische Entfernung
Begleitverletzungen
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter Lokalisation nach Comberg oder Vogt; nicht bei jeder intraokularen Fremdkörperentfernung automatisch.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
