Nichtmagnetischer intraokularer Fremdkörper – Lokalisation und operative Entfernung

Augenheilkunde · Ophthalmologische Notfälle und Trauma

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichOphthalmologische Notfälle und Trauma
KernpositionenGOÄ-Nr. 1281
GOÄ-Abrechnung für Nichtmagnetischer intraokularer Fremdkörper – Lokalisation und operative Entfernung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Lokalisiert und entfernt einen in das Auge eingedrungenen Fremdkörper, um toxische, infektiöse und mechanische Schäden an Netzhaut, Linse und übrigen intraokularen Strukturen zu begrenzen. Der Eingriff umfasst lokalisation und operative Entfernung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei gesicherter oder hochgradig verdächtiger penetrierender Augenverletzung als dringliche augenchirurgische Versorgung; Lage, Material, Eintrittswunde und Begleitverletzungen bestimmen Bildgebung und Bergungsweg. Ein nicht magnetisierbarer Fremdkörper wird abhängig von seiner Lage instrumentell, erforderlichenfalls über einen vitreoretinalen Zugang, geborgen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1250Bedingt / alternativLokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt. Nur bei tatsächlich durchgeführter Lokalisation nach Comberg oder Vogt; nicht bei jeder intraokularen Fremdkörperentfernung automatisch.
GOÄ-Nr. 1243Bedingt / alternativDiasklerale Durchleuchtung
GOÄ-Nr. 1281KernpositionEntfernung nichtmagnetischer Fremdkörper oder einer Geschwulst aus dem Augeninnern
GOÄ-Nr. 1327Bedingt / alternativWiederherstellungsoperation bei perforierender Verletzung mit Versorgung von Iris und Linse
GOÄ-Nr. A1387-VR-KOMPLEXBedingt / alternativNetzhaut-Glaskörper-chirurgischer Eingriff ohne netzhautablösende Membranen. Nur bei zusätzlichem tatsächlich durchgeführtem vitreoretinalem Komplexeingriff; bei Bulbusruptur greift die veröffentlichte Ausnahme, dennoch ausschließlich manuell prüfen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A1387-VR-KOMPLEX

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 2551

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Magnetischer intraokularer Fremdkörper – Lokalisation und operative Entfernung“ sowie „Eingespießter Hornhautfremdkörper – präparierende Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1281: Entfernung nichtmagnetischer Fremdkörper oder einer Geschwulst aus dem Augeninnern

Eintrittsweg

Lokalisation/Material

Entfernungstechnik

Iris-/Linsen-/Netzhautbeteiligung

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter Lokalisation nach Comberg oder Vogt; nicht bei jeder intraokularen Fremdkörperentfernung automatisch.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.