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GOÄ-Ziffer 1327
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GOÄ – 1327
Wiederherstellungsoperation bei perforierender Hornhaut- oder Lederhautverletzung mit Versorgung von Regenbogenhaut und Linse
Einfachsatz
× 1
107.83 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
248.01 €
Höchstsatz
× 3.5
377.41 €
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Mit GOÄ-Ziffer 1327 in 1 Fachrichtung
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Mit GOÄ-Ziffer 1327 in 1 Fachrichtung
Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 1327
Augenheilkunde
1 insgesamt- Nichtmagnetischer intraokularer Fremdkörper – Lokalisation und operative EntfernungGOÄ 1250 · GOÄ 1243 · GOÄ 1281 · GOÄ 1327 · GOÄ a1387-vr-komplex
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Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 1326: Direkte Naht einer perforierenden Hornhaut- oder Lederhautwunde – auch mit Reposition oder Abtragung der Regenbogenhaut und gegebenenfalls mit Bindehautdeckung
- GOÄ 1328: Wiederherstellungsoperation bei perforierender Hornhaut- oder Lederhautverletzung mit Versorgung von Regenbogenhaut und Linse
- GOÄ 1325: Naht einer Bindehaut- oder nicht perforierenden Hornhaut- oder nicht perforierenden Lederhautwunde
- GOÄ 1330: Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an einem geraden Augenmuskel
- GOÄ 1323: Elektrolytische Epilation von Wimpernhaaren, je Sitzung
- GOÄ 1331: Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an jedem weiteren geraden Augenmuskel, zusätzlich zu Nummer 1330
