GOÄ-Ziffer 1276

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GOÄ – 1276

Instrumentelle Entfernung von Fremdkörpern von der Hornhautoberfl che, aus der Lederhaut und/oder von eingebrannten Fremdkörpern aus der Bindehaut und/oder der Hornhaut
Einfachsatz
× 1
4.31 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
9.92 €
Höchstsatz
× 3.5
15.10 €

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Mit GOÄ-Ziffer 1276 in 1 Fachrichtung

Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 1276

Augenheilkunde

1 insgesamt

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Punktzahl:
74
Ausschlussziffern:
200127512771278
Wichtig:
-

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.



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