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GOÄ-Ziffer 1270
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GOÄ – 1270
Unterstützende oder ergänzende pleoptische oder orthoptische Behandlung an optischen Zusatz- oder Übungsgeräten, Mindestdauer 20 Minuten
Einfachsatz
× 1
3.15 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
5.67 €
Höchstsatz
× 2.5
7.87 €
2 passende Ziffernketten
Mit GOÄ-Ziffer 1270 in 1 Fachrichtung
2 passende Ziffernketten
Mit GOÄ-Ziffer 1270 in 1 Fachrichtung
Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 1270
Augenheilkunde
2 insgesamt- Amblyopie – aktive pleoptische BehandlungGOÄ 1268 · GOÄ 1270 · GOÄ a7001-visusaequivalenz
- Gestörte Binokularfunktion – orthoptische BehandlungGOÄ 1269 · GOÄ 1270 · GOÄ 1217
2 passende Ziffernketten. Alle Kombinationen mit GOÄ 1270 in der Gesamtübersicht ansehen
Punktzahl:
54
Ausschlussziffern:
1218Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 1269: Behandlung der gestörten Binokularfunktion (Orthoptik) mit Geräten nach dem Prinzip des Haploskops (z.B. Synoptophor, Amblyoskop), Mindestdauer 20 Minuten
- GOÄ 1271: Auswahl und Einprobieren eines künstlichen Auges
- GOÄ 1268: Aktive Behandlung der Schwachsichtigkeit (Pleoptik) mittels Spezial- Ophthalmoskop, Mindestdauer 20 Minuten
- GOÄ 1275: Entfernung von oberflächlichen Fremdkörpern von der Bindehaut und/ oder der Hornhaut
- GOÄ 1263: Ophthalmodynamometrie – gegebenenfalls einschließlich Tonometrie -, jede weitere Messung
- GOÄ 1276: Instrumentelle Entfernung von Fremdkörpern von der Hornhautoberfl che, aus der Lederhaut und/oder von eingebrannten Fremdkörpern aus der Bindehaut und/oder der Hornhaut
