Gestörte Binokularfunktion – orthoptische Behandlung
Augenheilkunde · Kinderophthalmologie und Strabologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Misst und behandelt Fehlstellung sowie gestörtes beidäugiges Zusammenspiel, um Amblyopie, Doppelbilder und kompensatorische Kopfhaltung zu vermeiden beziehungsweise zu vermindern. Die Behandlung umfasst orthoptische Behandlung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei auffälliger Augenstellung, Diplopie, unterdrücktem Seheindruck oder Entwicklungsrisiko; Therapie und Operation richten sich nach Alter, Schielwinkel, Motilität und Binokularpotenzial. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Orthoptische Behandlung. Grenze: Nur bei einer Behandlungsdauer von mindestens 20 Minuten abrechenbar.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1269 | Kernposition | Orthoptische Behandlung mit Haploskop-Geräten, mindestens 20 Minuten. Nur bei einer Behandlungsdauer von mindestens 20 Minuten abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. 1270 | Bedingt / alternativ | Unterstützende pleoptische oder orthoptische Behandlung, mindestens 20 Minuten. Nur bei einer Behandlungsdauer von mindestens 20 Minuten abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. 1217 | Bedingt / alternativ | Qualitative und quantitative Untersuchung des binokularen Sehaktes. Nur als zeitlich und inhaltlich eigenständige diagnostische Leistung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Amblyopie – aktive pleoptische Behandlung“ sowie „Komplexe Augenmuskelstörung – Motilitäts- und Schielwinkelanalyse“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1269: Orthoptische Behandlung mit Haploskop-Geräten, mindestens 20 Minuten
Methode/Gerät
Dauer
Übungsziel
binokularer Verlauf
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1270 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Unterstützende pleoptische oder orthoptische Behandlung, mindestens 20 Minuten
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
