Gestörte Binokularfunktion – orthoptische Behandlung

Augenheilkunde · Kinderophthalmologie und Strabologie

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichKinderophthalmologie und Strabologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1269
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1270 und GOÄ-Nr. 1217
GOÄ-Abrechnung für Gestörte Binokularfunktion – orthoptische Behandlung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Misst und behandelt Fehlstellung sowie gestörtes beidäugiges Zusammenspiel, um Amblyopie, Doppelbilder und kompensatorische Kopfhaltung zu vermeiden beziehungsweise zu vermindern. Die Behandlung umfasst orthoptische Behandlung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei auffälliger Augenstellung, Diplopie, unterdrücktem Seheindruck oder Entwicklungsrisiko; Therapie und Operation richten sich nach Alter, Schielwinkel, Motilität und Binokularpotenzial. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Orthoptische Behandlung. Grenze: Nur bei einer Behandlungsdauer von mindestens 20 Minuten abrechenbar.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1269KernpositionOrthoptische Behandlung mit Haploskop-Geräten, mindestens 20 Minuten. Nur bei einer Behandlungsdauer von mindestens 20 Minuten abrechenbar.
GOÄ-Nr. 1270Bedingt / alternativUnterstützende pleoptische oder orthoptische Behandlung, mindestens 20 Minuten. Nur bei einer Behandlungsdauer von mindestens 20 Minuten abrechenbar.
GOÄ-Nr. 1217Bedingt / alternativQualitative und quantitative Untersuchung des binokularen Sehaktes. Nur als zeitlich und inhaltlich eigenständige diagnostische Leistung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 1269

Kernposition der Kombination

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 20 Minuten
GOÄ 1270

Bedingte oder alternative Position

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 20 Minuten

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Amblyopie – aktive pleoptische Behandlung“ sowie „Komplexe Augenmuskelstörung – Motilitäts- und Schielwinkelanalyse“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1269: Orthoptische Behandlung mit Haploskop-Geräten, mindestens 20 Minuten

Methode/Gerät

Dauer

Übungsziel

binokularer Verlauf

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1270 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Unterstützende pleoptische oder orthoptische Behandlung, mindestens 20 Minuten

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.