Heterophorie – Basisdiagnostik mit Prismenprüfung
Augenheilkunde · Kinderophthalmologie und Strabologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Misst und behandelt Fehlstellung sowie gestörtes beidäugiges Zusammenspiel, um Amblyopie, Doppelbilder und kompensatorische Kopfhaltung zu vermeiden beziehungsweise zu vermindern. Die Abklärung umfasst basisdiagnostik mit Prismenprüfung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei auffälliger Augenstellung, Diplopie, unterdrücktem Seheindruck oder Entwicklungsrisiko; Therapie und Operation richten sich nach Alter, Schielwinkel, Motilität und Binokularpotenzial. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Basisdiagnostik mit Prismenprüfung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1216 | Kernposition | Untersuchung auf Heterophorie beziehungsweise Strabismus |
| GOÄ-Nr. 1207 | Bedingt / alternativ | Prüfung von Mehrstärken- oder Prismenbrillen bei subjektiver Brillenunverträglichkeit. Nur bei subjektiver Unverträglichkeit von Mehrstärken- oder Prismenbrillen entsprechend der Leistungslegende. |
| GOÄ-Nr. 1201 | Bedingt / alternativ | Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern |
| GOÄ-Nr. 1226 | Bedingt / alternativ | Projektionsperimetrie mit Marken verschiedener Reizwerte |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Amblyopieverdacht beim Kind – objektive Refraktion und binokulare Diagnostik“ sowie „Amblyopie – aktive pleoptische Behandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1216: Untersuchung auf Heterophorie beziehungsweise Strabismus
Art und Ausmaß der Phorie
Prismenkorrektur
Beschwerden
Fern-/Nahsituation
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Augenheilkunde: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testen
Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
