Heterophorie – Basisdiagnostik mit Prismenprüfung

Augenheilkunde · Kinderophthalmologie und Strabologie

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichKinderophthalmologie und Strabologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1216
GOÄ-Abrechnung für Heterophorie – Basisdiagnostik mit Prismenprüfung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Misst und behandelt Fehlstellung sowie gestörtes beidäugiges Zusammenspiel, um Amblyopie, Doppelbilder und kompensatorische Kopfhaltung zu vermeiden beziehungsweise zu vermindern. Die Abklärung umfasst basisdiagnostik mit Prismenprüfung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei auffälliger Augenstellung, Diplopie, unterdrücktem Seheindruck oder Entwicklungsrisiko; Therapie und Operation richten sich nach Alter, Schielwinkel, Motilität und Binokularpotenzial. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Basisdiagnostik mit Prismenprüfung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1216KernpositionUntersuchung auf Heterophorie beziehungsweise Strabismus
GOÄ-Nr. 1207Bedingt / alternativPrüfung von Mehrstärken- oder Prismenbrillen bei subjektiver Brillenunverträglichkeit. Nur bei subjektiver Unverträglichkeit von Mehrstärken- oder Prismenbrillen entsprechend der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 1201Bedingt / alternativSubjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern
GOÄ-Nr. 1226Bedingt / alternativProjektionsperimetrie mit Marken verschiedener Reizwerte

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Amblyopieverdacht beim Kind – objektive Refraktion und binokulare Diagnostik“ sowie „Amblyopie – aktive pleoptische Behandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1216: Untersuchung auf Heterophorie beziehungsweise Strabismus

Art und Ausmaß der Phorie

Prismenkorrektur

Beschwerden

Fern-/Nahsituation

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.