Amblyopieverdacht beim Kind – objektive Refraktion und binokulare Diagnostik
Augenheilkunde · Kinderophthalmologie und Strabologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Misst und behandelt Fehlstellung sowie gestörtes beidäugiges Zusammenspiel, um Amblyopie, Doppelbilder und kompensatorische Kopfhaltung zu vermeiden beziehungsweise zu vermindern. Die Abklärung umfasst objektive Refraktion und binokulare Diagnostik.
Wann ist sie anwendbar?
Bei auffälliger Augenstellung, Diplopie, unterdrücktem Seheindruck oder Entwicklungsrisiko; Therapie und Operation richten sich nach Alter, Schielwinkel, Motilität und Binokularpotenzial. Erforderliche Kernleistungen: Objektive Refraktion und binokulare Diagnostik; sie müssen tats ächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. A7001-VISUSAEQUIVALENZ | Kernposition | Untersuchung der alters- oder erkrankungsbedingten Visusäquivalenz |
| GOÄ-Nr. 1202 | Kernposition | Objektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer |
| GOÄ-Nr. 1216 | Kernposition | Untersuchung auf Heterophorie beziehungsweise Strabismus |
| GOÄ-Nr. 1228 | Bedingt / alternativ | Farbsinnprüfung mit Pigmentproben, z. B. Farbtafeln |
| GOÄ-Nr. 1240 | Bedingt / alternativ | Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Amblyopie – aktive pleoptische Behandlung“ sowie „Heterophorie – Basisdiagnostik mit Prismenprüfung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. A7001-VISUSAEQUIVALENZ: Untersuchung der alters- oder erkrankungsbedingten Visusäquivalenz
GOÄ-Nr. 1202: Objektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer
GOÄ-Nr. 1216: Untersuchung auf Heterophorie beziehungsweise Strabismus
altersgerechter Visus
objektive Refraktion
Fixation/Augenstellung
Binokularfunktion
organischer Ausschluss
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
