Amblyopieverdacht beim Kind – objektive Refraktion und binokulare Diagnostik

Augenheilkunde · Kinderophthalmologie und Strabologie

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichKinderophthalmologie und Strabologie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1228 und GOÄ-Nr. 1240
GOÄ-Abrechnung für Amblyopieverdacht beim Kind – objektive Refraktion und binokulare Diagnostik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Misst und behandelt Fehlstellung sowie gestörtes beidäugiges Zusammenspiel, um Amblyopie, Doppelbilder und kompensatorische Kopfhaltung zu vermeiden beziehungsweise zu vermindern. Die Abklärung umfasst objektive Refraktion und binokulare Diagnostik.

Wann ist sie anwendbar?

Bei auffälliger Augenstellung, Diplopie, unterdrücktem Seheindruck oder Entwicklungsrisiko; Therapie und Operation richten sich nach Alter, Schielwinkel, Motilität und Binokularpotenzial. Erforderliche Kernleistungen: Objektive Refraktion und binokulare Diagnostik; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. A7001-VISUSAEQUIVALENZKernpositionUntersuchung der alters- oder erkrankungsbedingten Visusäquivalenz
GOÄ-Nr. 1202KernpositionObjektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer
GOÄ-Nr. 1216KernpositionUntersuchung auf Heterophorie beziehungsweise Strabismus
GOÄ-Nr. 1228Bedingt / alternativFarbsinnprüfung mit Pigmentproben, z. B. Farbtafeln
GOÄ-Nr. 1240Bedingt / alternativSpaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A7001-VISUSAEQUIVALENZ

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 1225

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Amblyopie – aktive pleoptische Behandlung“ sowie „Heterophorie – Basisdiagnostik mit Prismenprüfung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. A7001-VISUSAEQUIVALENZ: Untersuchung der alters- oder erkrankungsbedingten Visusäquivalenz

GOÄ-Nr. 1202: Objektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer

GOÄ-Nr. 1216: Untersuchung auf Heterophorie beziehungsweise Strabismus

altersgerechter Visus

objektive Refraktion

Fixation/Augenstellung

Binokularfunktion

organischer Ausschluss

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.