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GOÄ-Ziffer 1263
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GOÄ – 1263
Ophthalmodynamometrie – gegebenenfalls einschließlich Tonometrie -, jede weitere Messung
Einfachsatz
× 1
8.86 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
15.95 €
Höchstsatz
× 2.5
22.15 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 1262: Ophthalmodynamometrie – gegebenenfalls einschließlich Tonometrie -, erste Messung
- GOÄ 1268: Aktive Behandlung der Schwachsichtigkeit (Pleoptik) mittels Spezial- Ophthalmoskop, Mindestdauer 20 Minuten
- GOÄ 1260: Elektromyographie der äußeren Augenmuskeln
- GOÄ 1269: Behandlung der gestörten Binokularfunktion (Orthoptik) mit Geräten nach dem Prinzip des Haploskops (z.B. Synoptophor, Amblyoskop), Mindestdauer 20 Minuten
- GOÄ 1259: Pupillographie
- GOÄ 1270: Unterstützende oder ergänzende pleoptische oder orthoptische Behandlung an optischen Zusatz- oder Übungsgeräten, Mindestdauer 20 Minuten
