Welche GOÄ-Ziffern sind für „Perforierende Hornhaut-/Skleraverletzung – direkte Naht“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Perforierende Hornhaut-/Skleraverletzung – direkte Naht“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichOphthalmologische Notfälle und Trauma
KernpositionenGOÄ-Nr. 1326
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Perforierende Hornhaut-/Skleraverletzung – direkte Naht

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Perforierende Hornhaut-/Skleraverletzung – direkte Naht“ in Betracht?

Für „Perforierende Hornhaut-/Skleraverletzung – direkte Naht“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1326 als Kernposition. GOÄ-Nr. A7022-PUPILLENREKONSTRUKTION, GOÄ-Nr. 1281 und GOÄ-Nr. 1384 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Perforierende Hornhaut-/Skleraverletzung – direkte Naht“ stehen perforierende Augenverletzung, offener Bulbus. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1326KernpositionDirekte Naht einer perforierenden Hornhaut- oder Lederhautwunde
GOÄ-Nr. A7022-PUPILLENREKONSTRUKTIONBedingt / alternativChirurgische Wiederherstellung der Pupillenfunktion und/oder Irisblendenring
GOÄ-Nr. 1281Bedingt / alternativNur bei eigenständiger Entfernung eines nichtmagnetischen intraokularen Fremdkörpers.
GOÄ-Nr. 1384Bedingt / alternativVordere Vitrektomie als selbständige Leistung

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Perforierende Hornhaut-/Skleraverletzung – direkte Naht“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1326

Kernposition der Kombination

Direkte Naht einer perforierenden Hornhaut- oder Lederhautwunde

GOÄ A7022-PUPILLENREKONSTRUKTION

Bedingte oder alternative Position

Chirurgische Wiederherstellung der Pupillenfunktion und/oder Irisblendenring

Analog bewertet zu: 1326
GOÄ 1281

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständiger Entfernung eines nichtmagnetischen intraokularen Fremdkörpers.

GOÄ 1384

Bedingte oder alternative Position

Vordere Vitrektomie als selbständige Leistung

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Perforierende Hornhaut-/Skleraverletzung – direkte Naht“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Wundlokalisation
Iris-/Linsen-/Glaskörperbeteiligung
Fremdkörper
Rekonstruktion

Wie grenzt sich „Perforierende Hornhaut-/Skleraverletzung – direkte Naht“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Perforierende Hornhaut-/Skleraverletzung – direkte Naht“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Nicht perforierende Bindehaut-/Hornhaut-/Sklerawunde – Naht“ sowie „Eisenhaltiger Hornhautfremdkörper mit Rostring – Ausfräsen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Perforierende Hornhaut-/Skleraverletzung – direkte Naht“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: perforierende Augenverletzung, offener Bulbus

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1326: Direkte Naht einer perforierenden Hornhaut- oder Lederhautwunde

Wundlokalisation

Iris-/Linsen-/Glaskörperbeteiligung

Fremdkörper

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Perforierende Hornhaut-/Skleraverletzung – direkte Naht“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Perforierende Hornhaut-/Skleraverletzung – direkte Naht“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1326 (Direkte Naht einer perforierenden Hornhaut- oder Lederhautwunde). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A7022-PUPILLENREKONSTRUKTION gilt zusätzlich: Chirurgische Wiederherstellung der Pupillenfunktion und/oder Irisblendenring.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Perforierende Hornhaut-/Skleraverletzung – direkte Naht“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. A7022-PUPILLENREKONSTRUKTION wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Chirurgische Wiederherstellung der Pupillenfunktion und/oder Irisblendenring


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Perforierende Hornhaut-/Skleraverletzung – direkte Naht“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Perforierende Hornhaut-/Skleraverletzung – direkte Naht“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1326 als Kernposition. GOÄ-Nr. A7022-PUPILLENREKONSTRUKTION, GOÄ-Nr. 1281 und GOÄ-Nr. 1384 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1326. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Perforierende Hornhaut-/Skleraverletzung – direkte Naht“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Nicht perforierende Bindehaut-/Hornhaut-/Sklerawunde – Naht“ sowie „Eisenhaltiger Hornhautfremdkörper mit Rostring – Ausfräsen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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