Perforierende Hornhaut-/Skleraverletzung – direkte Naht

Augenheilkunde · Ophthalmologische Notfälle und Trauma

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichOphthalmologische Notfälle und Trauma
KernpositionenGOÄ-Nr. 1326
GOÄ-Abrechnung für Perforierende Hornhaut-/Skleraverletzung – direkte Naht

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Verschließt eine okuläre Oberflächen- beziehungsweise Bulbuswunde und stellt Dichtigkeit sowie anatomische Integrität wieder her, um Infektion und dauerhaften Funktionsverlust zu verhindern. Der Eingriff umfasst direkte Naht.

Wann ist sie anwendbar?

Bei nicht perforierender nahtbedürftiger oder perforierender Verletzung nach vollständiger Bulbus- und Fremdkörperbeurteilung; offene Bulbusverletzungen sind augenchirurgische Notfälle. Erforderliche Kernleistung: Direkte Naht; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1326KernpositionDirekte Naht einer perforierenden Hornhaut- oder Lederhautwunde
GOÄ-Nr. A7022-PUPILLENREKONSTRUKTIONBedingt / alternativChirurgische Wiederherstellung der Pupillenfunktion und/oder Irisblendenring
GOÄ-Nr. 1281Bedingt / alternativEntfernung nichtmagnetischer Fremdkörper oder einer Geschwulst aus dem Augeninnern. Nur bei eigenständiger Entfernung eines nichtmagnetischen intraokularen Fremdkörpers.
GOÄ-Nr. 1384Bedingt / alternativVordere Vitrektomie als selbständige Leistung

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A7022-PUPILLENREKONSTRUKTION

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 1326

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Nicht perforierende Bindehaut-/Hornhaut-/Sklerawunde – Naht“ sowie „Eisenhaltiger Hornhautfremdkörper mit Rostring – Ausfräsen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1326: Direkte Naht einer perforierenden Hornhaut- oder Lederhautwunde

Wundlokalisation

Iris-/Linsen-/Glaskörperbeteiligung

Fremdkörper

Rekonstruktion

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. A7022-PUPILLENREKONSTRUKTION wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Chirurgische Wiederherstellung der Pupillenfunktion und/oder Irisblendenring

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.