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GOÄ-Ziffer 1283
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GOÄ – 1283
Entfernung von Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Resektion der Orbitalwand und ohne Muskelablösung
Einfachsatz
× 1
32.29 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
74.27 €
Höchstsatz
× 3.5
113.02 €
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Mit GOÄ-Ziffer 1283 in 1 Fachrichtung
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Mit GOÄ-Ziffer 1283 in 1 Fachrichtung
Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 1283
Augenheilkunde
1 insgesamt- Orbitatumor – Entfernung ohne MuskelablösungGOÄ 1283 · GOÄ 1244 · GOÄ 1218 · GOÄ 1252
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Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 1282: Entfernung einer Geschwulst oder von Kalkinfarkten aus den Lidern eines Auges oder aus der Augapfelbindehaut
- GOÄ 1284: Entfernung von Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Resektion der Orbitalwand mit Muskelablösung
- GOÄ 1281: Entfernung von nichtmagnetischen Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus dem Augeninnern
- GOÄ 1285: Entfernung von Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus der Augenhöhle mit Resektion der Orbitalwand
- GOÄ 1280: Entfernung von eisenhaltigen Fremdkörpern aus dem Augeninnern mit Hilfe des Magneten – einschließlich Eröffnung des Augapfels
- GOÄ 1290: Vorbereitende operative Maßnahmen zur Rekonstruktion einer Orbita unter Verwendung örtlichen Materials, ausgenommen das knöcherne Gerüst
