Lidtumor oder Bindehauttumor – operative Entfernung

Augenheilkunde · Tränenwege und Lider

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichTränenwege und Lider
KernpositionenGOÄ-Nr. 1282
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1252, GOÄ-Nr. 1310 und GOÄ-Nr. 1311
GOÄ-Abrechnung für Lidtumor oder Bindehauttumor – operative Entfernung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Behandelt einen okulären oder orbitalen Tumor lokal durch vollständige Entfernung, Bestrahlungsapplikation oder Koagulation und wahrt dabei möglichst Auge und Sehfunktion. Der Eingriff umfasst entfernung einer Geschwulst oder von Kalkinfarkten aus Lid oder Augapfelbindehaut.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klinisch und bildgebend beziehungsweise histologisch gesichertem behandlungsbedürftigem Tumor; Verfahren und Umfang folgen Lage, Größe, Dignität und funktioneller Gefährdung. Erforderliche Kernleistung: Entfernung einer Geschwulst oder von Kalkinfarkten aus Lid oder Augapfelbindehaut; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1282KernpositionEntfernung einer Geschwulst oder von Kalkinfarkten aus Lid oder Augapfelbindehaut
GOÄ-Nr. 1252Bedingt / alternativFotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie. Nur bei tatsächlicher fotografischer Dokumentation und Verlaufskontrolle einer Veränderung im Spaltlampenbereich; keine Routineposition.
GOÄ-Nr. 1310Bedingt / alternativAugenlidplastik mittels freien Hauttransplantates. Nur bei eigenständiger Lidplastik mit freiem Hauttransplantat.
GOÄ-Nr. 1311Bedingt / alternativAugenlidplastik mittels Hautlappenverschiebung aus der Umgebung. Nur bei eigenständiger Lidplastik mit lokaler Lappenverschiebung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 1310

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: lid_reconstruction
GOÄ 1311

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: lid_reconstruction

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Ptosis – operative Korrektur nach Nr. 1305“ sowie „Traumatische Tränenröhrchenverletzung – operative Rekonstruktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1282: Entfernung einer Geschwulst oder von Kalkinfarkten aus Lid oder Augapfelbindehaut

Lokalisation/Größe

Exzision

Defektrekonstruktion

Histologie separat

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1252 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher fotografischer Dokumentation und Verlaufskontrolle einer Veränderung im Spaltlampenbereich; keine Routineposition.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.