Welche GOÄ-Ziffern sind für „Lidtumor oder Bindehauttumor – operative Entfernung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Lidtumor oder Bindehauttumor – operative Entfernung“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichTränenwege und Lider
KernpositionenGOÄ-Nr. 1282
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1252, GOÄ-Nr. 1310 und GOÄ-Nr. 1311
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Lidtumor oder Bindehauttumor – operative Entfernung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Lidtumor oder Bindehauttumor – operative Entfernung“ in Betracht?

Für „Lidtumor oder Bindehauttumor – operative Entfernung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1282 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1252, GOÄ-Nr. 1310 und GOÄ-Nr. 1311 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Lidtumor oder Bindehauttumor – operative Entfernung“ stehen Lidtumor, Bindehauttumor, Chalazion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1282KernpositionEntfernung einer Geschwulst oder von Kalkinfarkten aus Lid oder Augapfelbindehaut
GOÄ-Nr. 1252Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher fotografischer Dokumentation und Verlaufskontrolle einer Veränderung im Spaltlampenbereich; keine Routineposition.
GOÄ-Nr. 1310Bedingt / alternativNur bei eigenständiger Lidplastik mit freiem Hauttransplantat.
GOÄ-Nr. 1311Bedingt / alternativNur bei eigenständiger Lidplastik mit lokaler Lappenverschiebung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Lidtumor oder Bindehauttumor – operative Entfernung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1282

Kernposition der Kombination

Entfernung einer Geschwulst oder von Kalkinfarkten aus Lid oder Augapfelbindehaut

GOÄ 1252

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher fotografischer Dokumentation und Verlaufskontrolle einer Veränderung im Spaltlampenbereich; keine Routineposition.

GOÄ 1310

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständiger Lidplastik mit freiem Hauttransplantat.

Abrechnungsalternative: lid_reconstruction
GOÄ 1311

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständiger Lidplastik mit lokaler Lappenverschiebung.

Abrechnungsalternative: lid_reconstruction

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Lidtumor oder Bindehauttumor – operative Entfernung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Lokalisation/Größe
Exzision
Defektrekonstruktion
Histologie separat

Wie grenzt sich „Lidtumor oder Bindehauttumor – operative Entfernung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Lidtumor oder Bindehauttumor – operative Entfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ptosis – operative Korrektur nach Nr. 1305“ sowie „Traumatische Tränenröhrchenverletzung – operative Rekonstruktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Lidtumor oder Bindehauttumor – operative Entfernung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Lidtumor, Bindehauttumor, Chalazion

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1282: Entfernung einer Geschwulst oder von Kalkinfarkten aus Lid oder Augapfelbindehaut

Lokalisation/Größe

Exzision

Defektrekonstruktion

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Lidtumor oder Bindehauttumor – operative Entfernung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Lidtumor oder Bindehauttumor – operative Entfernung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1282 (Entfernung einer Geschwulst oder von Kalkinfarkten aus Lid oder Augapfelbindehaut). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1252 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlicher fotografischer Dokumentation und Verlaufskontrolle einer Veränderung im Spaltlampenbereich; keine Routineposition.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Lidtumor oder Bindehauttumor – operative Entfernung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1252 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher fotografischer Dokumentation und Verlaufskontrolle einer Veränderung im Spaltlampenbereich; keine Routineposition.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Lidtumor oder Bindehauttumor – operative Entfernung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Ptosis – operative Korrektur nach Nr. 1305

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Ptosis – direkte Lidheberverkürzung

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Lidtumor oder Bindehauttumor – operative Entfernung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1282 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1252, GOÄ-Nr. 1310 und GOÄ-Nr. 1311 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1282. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Lidtumor oder Bindehauttumor – operative Entfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ptosis – operative Korrektur nach Nr. 1305“ sowie „Traumatische Tränenröhrchenverletzung – operative Rekonstruktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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