Traumatische Tränenröhrchenverletzung – operative Rekonstruktion

Augenheilkunde · Tränenwege und Lider

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichTränenwege und Lider
KernpositionenGOÄ-Nr. 1376
GOÄ-Abrechnung für Traumatische Tränenröhrchenverletzung – operative Rekonstruktion

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Prüft und eröffnet beziehungsweise rekonstruiert den Tränenabfluss, um Epiphora, Sekretstau und wiederkehrende Entzündung zu behandeln. Der Eingriff umfasst operative Rekonstruktion.

Wann ist sie anwendbar?

Bei anhaltendem Tränenträufeln, rezidivierender Dakryozystitis oder gesicherter Stenose; Ort und Ursache der Obstruktion bestimmen Sondierung, Intubation oder Operation. Erforderliche Kernleistung: Operative Rekonstruktion; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1376KernpositionOperative Rekonstruktion eines abgerissenen Tränenröhrchens
GOÄ-Nr. A7018-TRAENENWEG-STENTBedingt / alternativEinlegen eines Plastikröhrchens in die ableitenden Tränenwege bis in die Nasenhöhle, je Auge. Nur bei zusätzlicher tatsächlich erforderlicher Stentversorgung.
GOÄ-Nr. 1326Bedingt / alternativDirekte Naht einer perforierenden Hornhaut- oder Lederhautwunde. Nur bei zusätzlicher eigenständiger Bulbusverletzung; nicht wegen der Tränenröhrchenrekonstruktion selbst.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A7018-TRAENENWEG-STENT

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 1298

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Nur tatsächlich zusätzlich erbrachte selbständige Rekonstruktionen kombinieren.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Lidtumor oder Bindehauttumor – operative Entfernung“ sowie „Ptosis – operative Korrektur nach Nr. 1305“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1376: Operative Rekonstruktion eines abgerissenen Tränenröhrchens

Verletzungsart

betroffenes Tränenröhrchen

Rekonstruktion

Stent

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. A7018-TRAENENWEG-STENT wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei zusätzlicher tatsächlich erforderlicher Stentversorgung.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.