Welche GOÄ-Ziffern sind für „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ in Betracht?
Für „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1300 als Kernposition. GOÄ-Nr. A7018-TRAENENWEG-STENT kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ stehen DCR, Dakryozystorhinostomie, Tränensack. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1300 | Kernposition | Tränensackoperation zur Wiederherstellung des Tränenabflusses zur Nase mit Knochenfensterung |
| GOÄ-Nr. A7018-TRAENENWEG-STENT | Bedingt / alternativ | Einlegen eines Plastikröhrchens in die ableitenden Tränenwege bis in die Nasenhöhle, je Auge |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Tränensackoperation zur Wiederherstellung des Tränenabflusses zur Nase mit Knochenfensterung
Bedingte oder alternative Position
Einlegen eines Plastikröhrchens in die ableitenden Tränenwege bis in die Nasenhöhle, je Auge
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronische Tränensackerkrankung – Tränensackexstirpation“ sowie „Tränenwegsstenose – Einlage eines Silikon-/Plastikröhrchens“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: DCR, Dakryozystorhinostomie, Tränensack
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1300: Tränensackoperation zur Wiederherstellung des Tränenabflusses zur Nase mit Knochenfensterung
Indikation
Seite
Knochenfensterung
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1300 (Tränensackoperation zur Wiederherstellung des Tränenabflusses zur Nase mit Knochenfensterung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A7018-TRAENENWEG-STENT gilt zusätzlich: Einlegen eines Plastikröhrchens in die ableitenden Tränenwege bis in die Nasenhöhle, je Auge.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. A7018-TRAENENWEG-STENT wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Einlegen eines Plastikröhrchens in die ableitenden Tränenwege bis in die Nasenhöhle, je Auge
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Chronische Tränensackerkrankung – Tränensackexstirpation
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Tränenwegsstenose – Einlage eines Silikon-/Plastikröhrchens
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Traumatische Tränenröhrchenverletzung – operative Rekonstruktion
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Ektropium/Entropium/Trichiasis – plastische Lidkorrektur
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1300. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronische Tränensackerkrankung – Tränensackexstirpation“ sowie „Tränenwegsstenose – Einlage eines Silikon-/Plastikröhrchens“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
