Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie

Augenheilkunde · Tränenwege und Lider

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichTränenwege und Lider
KernpositionenGOÄ-Nr. 1300
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. A7018-TRAENENWEG-STENT
GOÄ-Abrechnung für Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Prüft und eröffnet beziehungsweise rekonstruiert den Tränenabfluss, um Epiphora, Sekretstau und wiederkehrende Entzündung zu behandeln. Der Eingriff umfasst dakryozystorhinostomie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei anhaltendem Tränenträufeln, rezidivierender Dakryozystitis oder gesicherter Stenose; Ort und Ursache der Obstruktion bestimmen Sondierung, Intubation oder Operation. Erforderliche Kernleistung: Dakryozystorhinostomie; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1300KernpositionTränensackoperation zur Wiederherstellung des Tränenabflusses zur Nase mit Knochenfensterung
GOÄ-Nr. A7018-TRAENENWEG-STENTBedingt / alternativEinlegen eines Plastikröhrchens in die ableitenden Tränenwege bis in die Nasenhöhle, je Auge

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A7018-TRAENENWEG-STENT

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 1298

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Chronische Tränensackerkrankung – Tränensackexstirpation“ sowie „Tränenwegsstenose – Einlage eines Silikon-/Plastikröhrchens“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1300: Tränensackoperation zur Wiederherstellung des Tränenabflusses zur Nase mit Knochenfensterung

Indikation

Seite

Knochenfensterung

Stent/Tränenpünktchen

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. A7018-TRAENENWEG-STENT wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Einlegen eines Plastikröhrchens in die ableitenden Tränenwege bis in die Nasenhöhle, je Auge

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.