Welche GOÄ-Ziffern sind für „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichTränenwege und Lider
KernpositionenGOÄ-Nr. 1300
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. A7018-TRAENENWEG-STENT
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ in Betracht?

Für „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1300 als Kernposition. GOÄ-Nr. A7018-TRAENENWEG-STENT kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ stehen DCR, Dakryozystorhinostomie, Tränensack. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1300KernpositionTränensackoperation zur Wiederherstellung des Tränenabflusses zur Nase mit Knochenfensterung
GOÄ-Nr. A7018-TRAENENWEG-STENTBedingt / alternativEinlegen eines Plastikröhrchens in die ableitenden Tränenwege bis in die Nasenhöhle, je Auge

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1300

Kernposition der Kombination

Tränensackoperation zur Wiederherstellung des Tränenabflusses zur Nase mit Knochenfensterung

GOÄ A7018-TRAENENWEG-STENT

Bedingte oder alternative Position

Einlegen eines Plastikröhrchens in die ableitenden Tränenwege bis in die Nasenhöhle, je Auge

Analog bewertet zu: 1298

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation
Seite
Knochenfensterung
Stent/Tränenpünktchen

Wie grenzt sich „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronische Tränensackerkrankung – Tränensackexstirpation“ sowie „Tränenwegsstenose – Einlage eines Silikon-/Plastikröhrchens“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: DCR, Dakryozystorhinostomie, Tränensack

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1300: Tränensackoperation zur Wiederherstellung des Tränenabflusses zur Nase mit Knochenfensterung

Indikation

Seite

Knochenfensterung

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1300 (Tränensackoperation zur Wiederherstellung des Tränenabflusses zur Nase mit Knochenfensterung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A7018-TRAENENWEG-STENT gilt zusätzlich: Einlegen eines Plastikröhrchens in die ableitenden Tränenwege bis in die Nasenhöhle, je Auge.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. A7018-TRAENENWEG-STENT wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Einlegen eines Plastikröhrchens in die ableitenden Tränenwege bis in die Nasenhöhle, je Auge


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1300 als Kernposition. GOÄ-Nr. A7018-TRAENENWEG-STENT kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1300. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronische Tränensackerkrankung – Tränensackexstirpation“ sowie „Tränenwegsstenose – Einlage eines Silikon-/Plastikröhrchens“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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