Chronische Tränensackerkrankung – Tränensackexstirpation

Augenheilkunde · Tränenwege und Lider

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichTränenwege und Lider
KernpositionenGOÄ-Nr. 1299
GOÄ-Abrechnung für Chronische Tränensackerkrankung – Tränensackexstirpation

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Prüft und eröffnet beziehungsweise rekonstruiert den Tränenabfluss, um Epiphora, Sekretstau und wiederkehrende Entzündung zu behandeln. Der Eingriff umfasst tränensackexstirpation.

Wann ist sie anwendbar?

Bei anhaltendem Tränenträufeln, rezidivierender Dakryozystitis oder gesicherter Stenose; Ort und Ursache der Obstruktion bestimmen Sondierung, Intubation oder Operation. Erforderliche Kernleistung: Tränensackexstirpation; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1299KernpositionTränensackexstirpation
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativEntnahme und gegebenenfalls Aufbereitung eines Abstrichs für mikrobiologische Untersuchungen. Nur bei tatsächlich entnommenem Abstrich.
GOÄ-Nr. A7018-TRAENENWEG-STENTBedingt / alternativEinlegen eines Plastikröhrchens in die ableitenden Tränenwege bis in die Nasenhöhle, je Auge. Nur bei eigenständiger zusätzlicher Stentversorgung; bei Exstirpation regelmäßig nicht automatisch.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A7018-TRAENENWEG-STENT

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 1298

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Alternative zur wiederherstellenden Dakryozystorhinostomie nach Nr. 1300; nicht für denselben Eingriff kumulieren.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ sowie „Tränenwegsstenose – Einlage eines Silikon-/Plastikröhrchens“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1299: Tränensackexstirpation

Indikation

Operationsseite

Operationsbericht

Mikrobiologie

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 298 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich entnommenem Abstrich.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.