Welche GOÄ-Ziffern sind für „Chronische Tränensackerkrankung – Tränensackexstirpation“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Chronische Tränensackerkrankung – Tränensackexstirpation“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Chronische Tränensackerkrankung – Tränensackexstirpation“ in Betracht?
Für „Chronische Tränensackerkrankung – Tränensackexstirpation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1299 als Kernposition. GOÄ-Nr. 298 und GOÄ-Nr. A7018-TRAENENWEG-STENT kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Chronische Tränensackerkrankung – Tränensackexstirpation“ stehen Dakryozystektomie, Tränensackexstirpation, Dakryozystitis. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1299 | Kernposition | Tränensackexstirpation |
| GOÄ-Nr. 298 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich entnommenem Abstrich. |
| GOÄ-Nr. A7018-TRAENENWEG-STENT | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständiger zusätzlicher Stentversorgung; bei Exstirpation regelmäßig nicht automatisch. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Chronische Tränensackerkrankung – Tränensackexstirpation“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Tränensackexstirpation
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich entnommenem Abstrich.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständiger zusätzlicher Stentversorgung; bei Exstirpation regelmäßig nicht automatisch.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Chronische Tränensackerkrankung – Tränensackexstirpation“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Chronische Tränensackerkrankung – Tränensackexstirpation“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Chronische Tränensackerkrankung – Tränensackexstirpation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ sowie „Tränenwegsstenose – Einlage eines Silikon-/Plastikröhrchens“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Chronische Tränensackerkrankung – Tränensackexstirpation“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Dakryozystektomie, Tränensackexstirpation, Dakryozystitis
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1299: Tränensackexstirpation
Indikation
Operationsseite
Operationsbericht
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Chronische Tränensackerkrankung – Tränensackexstirpation“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Chronische Tränensackerkrankung – Tränensackexstirpation“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1299 (Tränensackexstirpation). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 298 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich entnommenem Abstrich.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Chronische Tränensackerkrankung – Tränensackexstirpation“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 298 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich entnommenem Abstrich.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Chronische Tränensackerkrankung – Tränensackexstirpation“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Tränenwegsstenose – Einlage eines Silikon-/Plastikröhrchens
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Traumatische Tränenröhrchenverletzung – operative Rekonstruktion
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Ektropium/Entropium/Trichiasis – plastische Lidkorrektur
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1299. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Chronische Tränensackerkrankung – Tränensackexstirpation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“ sowie „Tränenwegsstenose – Einlage eines Silikon-/Plastikröhrchens“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
