Tränenwegsstenose – Einlage eines Silikon-/Plastikröhrchens

Augenheilkunde · Tränenwege und Lider

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichTränenwege und Lider
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1298 und GOÄ-Nr. 1293
GOÄ-Abrechnung für Tränenwegsstenose – Einlage eines Silikon-/Plastikröhrchens

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Prüft und eröffnet beziehungsweise rekonstruiert den Tränenabfluss, um Epiphora, Sekretstau und wiederkehrende Entzündung zu behandeln. Der Eingriff umfasst einlage eines Silikon-/Plastikröhrchens.

Wann ist sie anwendbar?

Bei anhaltendem Tränenträufeln, rezidivierender Dakryozystitis oder gesicherter Stenose; Ort und Ursache der Obstruktion bestimmen Sondierung, Intubation oder Operation. Erforderliche Kernleistung: Einlage eines Silikon-/Plastikröhrchens; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A7018-TRAENENWEG-STENTKernpositionEinlegen eines Plastikröhrchens in die ableitenden Tränenwege bis in die Nasenhöhle, je Auge
GOÄ-Nr. 1298Bedingt / alternativSpaltung von Strikturen des Tränennasenkanals. Nur bei zusätzlich selbständig durchgeführter Spaltung einer Striktur; nicht automatisch Bestandteil jeder Stenteinlage.
GOÄ-Nr. 1293Bedingt / alternativDehnung, Durchspülung, Sondierung, Salbenfüllung oder Kaustik der Tränenwege. Nur bei eigenständiger Sondierung/Spülung außerhalb des bereits von der Hauptleistung erfassten Inhalts.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A7018-TRAENENWEG-STENT

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 1298

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Epiphora bei Tränenwegsstenose – Sondierung/Spülung“ sowie „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. A7018-TRAENENWEG-STENT: Einlegen eines Plastikröhrchens in die ableitenden Tränenwege bis in die Nasenhöhle, je Auge

Seite

Stenose/Läsion

Stentlage und Fixation

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1298 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei zusätzlich selbständig durchgeführter Spaltung einer Striktur; nicht automatisch Bestandteil jeder Stenteinlage.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.