Tränenwegsstenose – Einlage eines Silikon-/Plastikröhrchens
Augenheilkunde · Tränenwege und Lider

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Prüft und eröffnet beziehungsweise rekonstruiert den Tränenabfluss, um Epiphora, Sekretstau und wiederkehrende Entzündung zu behandeln. Der Eingriff umfasst einlage eines Silikon-/Plastikröhrchens.
Wann ist sie anwendbar?
Bei anhaltendem Tränenträufeln, rezidivierender Dakryozystitis oder gesicherter Stenose; Ort und Ursache der Obstruktion bestimmen Sondierung, Intubation oder Operation. Erforderliche Kernleistung: Einlage eines Silikon-/Plastikröhrchens; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A7018-TRAENENWEG-STENT | Kernposition | Einlegen eines Plastikröhrchens in die ableitenden Tränenwege bis in die Nasenhöhle, je Auge |
| GOÄ-Nr. 1298 | Bedingt / alternativ | Spaltung von Strikturen des Tränennasenkanals. Nur bei zusätzlich selbständig durchgeführter Spaltung einer Striktur; nicht automatisch Bestandteil jeder Stenteinlage. |
| GOÄ-Nr. 1293 | Bedingt / alternativ | Dehnung, Durchspülung, Sondierung, Salbenfüllung oder Kaustik der Tränenwege. Nur bei eigenständiger Sondierung/Spülung außerhalb des bereits von der Hauptleistung erfassten Inhalts. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Epiphora bei Tränenwegsstenose – Sondierung/Spülung“ sowie „Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. A7018-TRAENENWEG-STENT: Einlegen eines Plastikröhrchens in die ableitenden Tränenwege bis in die Nasenhöhle, je Auge
Seite
Stenose/Läsion
Stentlage und Fixation
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1298 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei zusätzlich selbständig durchgeführter Spaltung einer Striktur; nicht automatisch Bestandteil jeder Stenteinlage.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
