Epiphora bei Tränenwegsstenose – Sondierung/Spülung
Augenheilkunde · Tränenwege und Lider

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Prüft und eröffnet beziehungsweise rekonstruiert den Tränenabfluss, um Epiphora, Sekretstau und wiederkehrende Entzündung zu behandeln. Die Versorgung umfasst dehnung, Durchspülung, Sondierung, Salbenfüllung oder Kaustik der Tränenwege.
Wann ist sie anwendbar?
Bei anhaltendem Tränenträufeln, rezidivierender Dakryozystitis oder gesicherter Stenose; Ort und Ursache der Obstruktion bestimmen Sondierung, Intubation oder Operation. Erforderliche Kernleistung: Dehnung, Durchspülung, Sondierung, Salbenfüllung oder Kaustik der Tränenwege; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1293 | Kernposition | Dehnung, Durchspülung, Sondierung, Salbenfüllung oder Kaustik der Tränenwege. Nur die tatsächlich ausgeführte Maßnahme nach der Leistungslegende dokumentieren; je Sitzung nicht künstlich mehrfach für mehrere Teilschritte ansetzen. |
| GOÄ-Nr. 1240 | Bedingt / alternativ | Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Tränenwegsstenose – Einlage eines Silikon-/Plastikröhrchens“ sowie „Trichiasis/Distichiasis – elektrolytische Epilation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1293: Nur die tatsächlich ausgeführte Maßnahme nach der Leistungslegende dokumentieren; je Sitzung nicht künstlich mehrfach für mehrere Teilschritte ansetzen.
Seite
Reflux/Passage
Stenosehöhe
durchgeführte Maßnahme
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
