Epiphora bei Tränenwegsstenose – Sondierung/Spülung

Augenheilkunde · Tränenwege und Lider

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichTränenwege und Lider
KernpositionenGOÄ-Nr. 1293
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 1240
GOÄ-Abrechnung für Epiphora bei Tränenwegsstenose – Sondierung/Spülung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Prüft und eröffnet beziehungsweise rekonstruiert den Tränenabfluss, um Epiphora, Sekretstau und wiederkehrende Entzündung zu behandeln. Die Versorgung umfasst dehnung, Durchspülung, Sondierung, Salbenfüllung oder Kaustik der Tränenwege.

Wann ist sie anwendbar?

Bei anhaltendem Tränenträufeln, rezidivierender Dakryozystitis oder gesicherter Stenose; Ort und Ursache der Obstruktion bestimmen Sondierung, Intubation oder Operation. Erforderliche Kernleistung: Dehnung, Durchspülung, Sondierung, Salbenfüllung oder Kaustik der Tränenwege; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1293KernpositionDehnung, Durchspülung, Sondierung, Salbenfüllung oder Kaustik der Tränenwege. Nur die tatsächlich ausgeführte Maßnahme nach der Leistungslegende dokumentieren; je Sitzung nicht künstlich mehrfach für mehrere Teilschritte ansetzen.
GOÄ-Nr. 1240Bedingt / alternativSpaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Tränenwegsstenose – Einlage eines Silikon-/Plastikröhrchens“ sowie „Trichiasis/Distichiasis – elektrolytische Epilation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1293: Nur die tatsächlich ausgeführte Maßnahme nach der Leistungslegende dokumentieren; je Sitzung nicht künstlich mehrfach für mehrere Teilschritte ansetzen.

Seite

Reflux/Passage

Stenosehöhe

durchgeführte Maßnahme

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.