Welche GOÄ-Ziffern sind für „Epiphora bei Tränenwegsstenose – Sondierung/Spülung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Epiphora bei Tränenwegsstenose – Sondierung/Spülung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Epiphora bei Tränenwegsstenose – Sondierung/Spülung“ in Betracht?
Für „Epiphora bei Tränenwegsstenose – Sondierung/Spülung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1293 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 1240 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Epiphora bei Tränenwegsstenose – Sondierung/Spülung“ stehen Epiphora, Tränenwegsstenose, Spülung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1293 | Kernposition | Nur die tatsächlich ausgeführte Maßnahme nach der Leistungslegende dokumentieren; je Sitzung nicht künstlich mehrfach für mehrere Teilschritte ansetzen. |
| GOÄ-Nr. 1240 | Bedingt / alternativ | Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Epiphora bei Tränenwegsstenose – Sondierung/Spülung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Kernposition der Kombination
Nur die tatsächlich ausgeführte Maßnahme nach der Leistungslegende dokumentieren; je Sitzung nicht künstlich mehrfach für mehrere Teilschritte ansetzen.
Bedingte oder alternative Position
Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Epiphora bei Tränenwegsstenose – Sondierung/Spülung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Epiphora bei Tränenwegsstenose – Sondierung/Spülung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Epiphora bei Tränenwegsstenose – Sondierung/Spülung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tränenwegsstenose – Einlage eines Silikon-/Plastikröhrchens“ sowie „Trichiasis/Distichiasis – elektrolytische Epilation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Epiphora bei Tränenwegsstenose – Sondierung/Spülung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Epiphora, Tränenwegsstenose, Spülung
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1293: Nur die tatsächlich ausgeführte Maßnahme nach der Leistungslegende dokumentieren; je Sitzung nicht künstlich mehrfach für mehrere Teilschritte ansetzen.
Seite
Reflux/Passage
Stenosehöhe
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Epiphora bei Tränenwegsstenose – Sondierung/Spülung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Epiphora bei Tränenwegsstenose – Sondierung/Spülung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1293 (Nur die tatsächlich ausgeführte Maßnahme nach der Leistungslegende dokumentieren; je Sitzung nicht künstlich…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Epiphora bei Tränenwegsstenose – Sondierung/Spülung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Epiphora bei Tränenwegsstenose – Sondierung/Spülung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Tränenwegsstenose – Einlage eines Silikon-/Plastikröhrchens
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Trichiasis/Distichiasis – elektrolytische Epilation
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Chronische Tränensackabflussstörung – Dakryozystorhinostomie
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Chronische Tränensackerkrankung – Tränensackexstirpation
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1293. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Epiphora bei Tränenwegsstenose – Sondierung/Spülung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tränenwegsstenose – Einlage eines Silikon-/Plastikröhrchens“ sowie „Trichiasis/Distichiasis – elektrolytische Epilation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
