Welche GOÄ-Ziffern sind für „Trichiasis/Distichiasis – elektrolytische Epilation“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Trichiasis/Distichiasis – elektrolytische Epilation“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichTränenwege und Lider
KernpositionenGOÄ-Nr. 1240 und GOÄ-Nr. 1323
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1209 und GOÄ-Nr. 1252
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Trichiasis/Distichiasis – elektrolytische Epilation

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Trichiasis/Distichiasis – elektrolytische Epilation“ in Betracht?

Für „Trichiasis/Distichiasis – elektrolytische Epilation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1240 und GOÄ-Nr. 1323 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1209 und GOÄ-Nr. 1252 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Trichiasis/Distichiasis – elektrolytische Epilation“ stehen Trichiasis, Distichiasis, Wimpernepilation. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1240KernpositionSpaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
GOÄ-Nr. 1323KernpositionElektrolytische Epilation von Wimpernhaaren, je Sitzung
GOÄ-Nr. 1209Bedingt / alternativNachweis der Tränensekretionsmenge, z. B. Schirmer-Test
GOÄ-Nr. 1252Bedingt / alternativFotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Trichiasis/Distichiasis – elektrolytische Epilation“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

GOÄ 1240

Kernposition der Kombination

Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

GOÄ 1323

Kernposition der Kombination

Elektrolytische Epilation von Wimpernhaaren, je Sitzung

GOÄ 1209

Bedingte oder alternative Position

Nachweis der Tränensekretionsmenge, z. B. Schirmer-Test

GOÄ 1252

Bedingte oder alternative Position

Fotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Trichiasis/Distichiasis – elektrolytische Epilation“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

betroffene Wimpern/Lid
Hornhautschaden
Methode
Sitzung

Wie grenzt sich „Trichiasis/Distichiasis – elektrolytische Epilation“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Trichiasis/Distichiasis – elektrolytische Epilation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ektropium/Entropium/Trichiasis – plastische Lidkorrektur“ sowie „Epiphora bei Tränenwegsstenose – Sondierung/Spülung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Trichiasis/Distichiasis – elektrolytische Epilation“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Trichiasis, Distichiasis, Wimpernepilation

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

GOÄ-Nr. 1323: Elektrolytische Epilation von Wimpernhaaren, je Sitzung

betroffene Wimpern/Lid

Hornhautschaden

Methode

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Trichiasis/Distichiasis – elektrolytische Epilation“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Trichiasis/Distichiasis – elektrolytische Epilation“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1240 (Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte); GOÄ-Nr. 1323 (Elektrolytische Epilation von Wimpernhaaren, je Sitzung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Trichiasis/Distichiasis – elektrolytische Epilation“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Trichiasis/Distichiasis – elektrolytische Epilation“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Trichiasis/Distichiasis – elektrolytische Epilation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1240 und GOÄ-Nr. 1323 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1209 und GOÄ-Nr. 1252 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1240 und GOÄ-Nr. 1323. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Trichiasis/Distichiasis – elektrolytische Epilation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ektropium/Entropium/Trichiasis – plastische Lidkorrektur“ sowie „Epiphora bei Tränenwegsstenose – Sondierung/Spülung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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