Welche GOÄ-Ziffern sind für „Ptosis – direkte Lidheberverkürzung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Ptosis – direkte Lidheberverkürzung“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichTränenwege und Lider
KernpositionenGOÄ-Nr. 1306
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1226 und GOÄ-Nr. 1252
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Ptosis – direkte Lidheberverkürzung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Ptosis – direkte Lidheberverkürzung“ in Betracht?

Für „Ptosis – direkte Lidheberverkürzung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1306 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1226 und GOÄ-Nr. 1252 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Ptosis – direkte Lidheberverkürzung“ stehen Ptosis, Levator, Lidheberverkürzung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1306KernpositionPtosisoperation mit direkter Lidheberverkürzung
GOÄ-Nr. 1226Bedingt / alternativNur bei eigenständiger funktioneller Gesichtsfelddokumentation.
GOÄ-Nr. 1252Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher fotografischer Verlaufskontrolle.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Ptosis – direkte Lidheberverkürzung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1306

Kernposition der Kombination

Ptosisoperation mit direkter Lidheberverkürzung

GOÄ 1226

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständiger funktioneller Gesichtsfelddokumentation.

Behandlungsphase: präoperativer separater Kontakt
GOÄ 1252

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher fotografischer Verlaufskontrolle.

Behandlungsphase: prä-/postoperativer separater Kontakt

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Ptosis – direkte Lidheberverkürzung“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 1305 und Nr. 1306 sind Alternativen und nicht für denselben Eingriff kumulativ.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Ptosisgrad
Levatorfunktion
Gesichtsfeld
Operationsverfahren

Erforderliche Auswahlpositionen

1305
1306

Wie grenzt sich „Ptosis – direkte Lidheberverkürzung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Ptosis – direkte Lidheberverkürzung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ptosis – operative Korrektur nach Nr. 1305“ sowie „Ektropium/Entropium/Trichiasis – plastische Lidkorrektur“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Ptosis – direkte Lidheberverkürzung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Ptosis, Levator, Lidheberverkürzung

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1306: Ptosisoperation mit direkter Lidheberverkürzung

Ptosisgrad

Levatorfunktion

Gesichtsfeld

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Ptosis – direkte Lidheberverkürzung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Ptosis – direkte Lidheberverkürzung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1306 (Ptosisoperation mit direkter Lidheberverkürzung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1226 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständiger funktioneller Gesichtsfelddokumentation.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Ptosis – direkte Lidheberverkürzung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1226 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständiger funktioneller Gesichtsfelddokumentation.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Ptosis – direkte Lidheberverkürzung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Ptosis – operative Korrektur nach Nr. 1305

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Ptosis – direkte Lidheberverkürzung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1306 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1226 und GOÄ-Nr. 1252 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1306. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Ptosis – direkte Lidheberverkürzung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ptosis – operative Korrektur nach Nr. 1305“ sowie „Ektropium/Entropium/Trichiasis – plastische Lidkorrektur“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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