Welche GOÄ-Ziffern sind für „Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichOrbita und Tumoren
KernpositionenGOÄ-Nr. 1285
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1250, GOÄ-Nr. 1291 und GOÄ-Nr. 1244
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand“ in Betracht?

Für „Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1285 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1250, GOÄ-Nr. 1291 und GOÄ-Nr. 1244 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand“ stehen Orbitawand, Orbitatumor, Fremdkörper. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1285KernpositionEntfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle mit Resektion der Orbitalwand
GOÄ-Nr. 1250Bedingt / alternativLokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt
GOÄ-Nr. 1291Bedingt / alternativNur bei eigenständiger Rekonstruktion.
GOÄ-Nr. 1244Bedingt / alternativExophthalmometrie

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1285

Kernposition der Kombination

Entfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle mit Resektion der Orbitalwand

GOÄ 1250

Bedingte oder alternative Position

Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt

GOÄ 1291

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständiger Rekonstruktion.

GOÄ 1244

Bedingte oder alternative Position

Exophthalmometrie

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Bildgebung/Lokalisation
Resektionsumfang
Rekonstruktion
Sehfunktion

Wie grenzt sich „Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung“ sowie „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Orbitawand, Orbitatumor, Fremdkörper

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1285: Entfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle mit Resektion der Orbitalwand

Bildgebung/Lokalisation

Resektionsumfang

Rekonstruktion

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1285 (Entfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle mit Resektion der Orbitalwand). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1250 gilt zusätzlich: Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1285 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1250, GOÄ-Nr. 1291 und GOÄ-Nr. 1244 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1285. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung“ sowie „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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