Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand

Augenheilkunde · Orbita und Tumoren

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichOrbita und Tumoren
KernpositionenGOÄ-Nr. 1285
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1250, GOÄ-Nr. 1291 und GOÄ-Nr. 1244
GOÄ-Abrechnung für Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entfernt einen tiefen orbitalen Tumor oder Fremdkörper über einen erweiterten Zugang mit Orbitalwandresektion und schützt dabei Auge, Sehnerv und Augenmuskeln. Der Eingriff umfasst entfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle mit Resektion der Orbitalwand.

Wann ist sie anwendbar?

Bei tiefem, anders nicht sicher zugänglichem orbitalem Befund nach genauer Schnittbildlokalisation; Indikation und Zugangsweg richten sich nach Dignität, Material, Lage und Funktionsrisiko. Erforderliche Kernleistung: Entfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle mit Resektion der Orbitalwand; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1285KernpositionEntfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle mit Resektion der Orbitalwand
GOÄ-Nr. 1250Bedingt / alternativLokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt
GOÄ-Nr. 1291Bedingt / alternativWiederherstellungsoperation an der knöchernen Augenhöhle. Nur bei eigenständiger Rekonstruktion.
GOÄ-Nr. 1244Bedingt / alternativExophthalmometrie

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung“ sowie „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1285: Entfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle mit Resektion der Orbitalwand

Bildgebung/Lokalisation

Resektionsumfang

Rekonstruktion

Sehfunktion

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.