Orbitatumor/Fremdkörper – Entfernung mit Resektion der Orbitalwand
Augenheilkunde · Orbita und Tumoren

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Entfernt einen tiefen orbitalen Tumor oder Fremdkörper über einen erweiterten Zugang mit Orbitalwandresektion und schützt dabei Auge, Sehnerv und Augenmuskeln. Der Eingriff umfasst entfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle mit Resektion der Orbitalwand.
Wann ist sie anwendbar?
Bei tiefem, anders nicht sicher zugänglichem orbitalem Befund nach genauer Schnittbildlokalisation; Indikation und Zugangsweg richten sich nach Dignität, Material, Lage und Funktionsrisiko. Erforderliche Kernleistung: Entfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle mit Resektion der Orbitalwand; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1285 | Kernposition | Entfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle mit Resektion der Orbitalwand |
| GOÄ-Nr. 1250 | Bedingt / alternativ | Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt |
| GOÄ-Nr. 1291 | Bedingt / alternativ | Wiederherstellungsoperation an der knöchernen Augenhöhle. Nur bei eigenständiger Rekonstruktion. |
| GOÄ-Nr. 1244 | Bedingt / alternativ | Exophthalmometrie |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung“ sowie „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1285: Entfernung von Fremdkörpern oder Geschwulst aus der Augenhöhle mit Resektion der Orbitalwand
Bildgebung/Lokalisation
Resektionsumfang
Rekonstruktion
Sehfunktion
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
