Welche GOÄ-Ziffern sind für „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichOrbita und Tumoren
KernpositionenGOÄ-Nr. 1371
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1271
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe“ in Betracht?

Für „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1371 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1271 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe“ stehen Enukleation, Implantat, Plombe, Augenprothese. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1371KernpositionOperative Entfernung des Augapfels mit Einsetzung einer Plombe
GOÄ-Nr. 1271Bedingt / alternativNur bei später tatsächlich durchgeführter Prothesenanpassung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1371

Kernposition der Kombination

Operative Entfernung des Augapfels mit Einsetzung einer Plombe

GOÄ 1271

Bedingte oder alternative Position

Nur bei später tatsächlich durchgeführter Prothesenanpassung.

Behandlungsphase: späterer separater Prothesentermin

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe“?

Hinweise zur Kombination

Alternative zur Enukleation ohne Implantat nach Nr. 1370.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation
Operationsverfahren
Implantat
spätere Prothesenanpassung

Erforderliche Auswahlpositionen

1370
1371

Wie grenzt sich „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation ohne Implantat“ sowie „Anophthalmischer Bindehautsack – Wiederherstellung der Prothesenfähigkeit“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Enukleation, Implantat, Plombe, Augenprothese

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1371: Operative Entfernung des Augapfels mit Einsetzung einer Plombe

Indikation

Operationsverfahren

Implantat

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1371 (Operative Entfernung des Augapfels mit Einsetzung einer Plombe). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1271 gilt zusätzlich: Nur bei später tatsächlich durchgeführter Prothesenanpassung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1271 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei später tatsächlich durchgeführter Prothesenanpassung.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1371 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1271 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1371. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation ohne Implantat“ sowie „Anophthalmischer Bindehautsack – Wiederherstellung der Prothesenfähigkeit“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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