Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe

Augenheilkunde · Orbita und Tumoren

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichOrbita und Tumoren
KernpositionenGOÄ-Nr. 1371
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1271
GOÄ-Abrechnung für Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Versorgt eine schwere Augenverletzung beziehungsweise rekonstruiert nach Augenverlust schützende und prothesenfähige anatomische Verhältnisse. Der Eingriff umfasst operative Entfernung des Augapfels mit Einsetzung einer Plombe.

Wann ist sie anwendbar?

Bei irreparabler Bulbusschädigung, schmerzhaft blindem Auge oder rekonstruktivem Defekt nach strenger Organerhaltungsprüfung und angemessener psychosozialer Aufklärung. Erforderliche Kernleistung: Operative Entfernung des Augapfels mit Einsetzung einer Plombe; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1371KernpositionOperative Entfernung des Augapfels mit Einsetzung einer Plombe
GOÄ-Nr. 1271Bedingt / alternativAuswahl und Einprobieren eines künstlichen Auges. Nur bei später tatsächlich durchgeführter Prothesenanpassung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 1271

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: späterer separater Prothesentermin

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Alternative zur Enukleation ohne Implantat nach Nr. 1370.

Erforderliche Auswahlpositionen

1370
1371

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation ohne Implantat“ sowie „Anophthalmischer Bindehautsack – Wiederherstellung der Prothesenfähigkeit“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1371: Operative Entfernung des Augapfels mit Einsetzung einer Plombe

Indikation

Operationsverfahren

Implantat

spätere Prothesenanpassung

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1271 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei später tatsächlich durchgeführter Prothesenanpassung.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.