Welche GOÄ-Ziffern sind für „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation ohne Implantat“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation ohne Implantat“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation ohne Implantat“ in Betracht?
Für „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation ohne Implantat“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1370 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1271 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation ohne Implantat“ stehen Enukleation, Augenprothese. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1370 | Kernposition | Operative Entfernung des Augapfels |
| GOÄ-Nr. 1271 | Bedingt / alternativ | Nur bei später tatsächlich durchgeführter Prothesenanpassung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation ohne Implantat“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Operative Entfernung des Augapfels
Bedingte oder alternative Position
Nur bei später tatsächlich durchgeführter Prothesenanpassung.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation ohne Implantat“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Erforderliche Auswahlpositionen
Wie grenzt sich „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation ohne Implantat“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation ohne Implantat“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe“ sowie „Anophthalmischer Bindehautsack – Wiederherstellung der Prothesenfähigkeit“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation ohne Implantat“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Enukleation, Augenprothese
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1370: Operative Entfernung des Augapfels
Indikation
Operationsart
Implantat/Plombe
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation ohne Implantat“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation ohne Implantat“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1370 (Operative Entfernung des Augapfels). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1271 gilt zusätzlich: Nur bei später tatsächlich durchgeführter Prothesenanpassung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation ohne Implantat“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1271 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei später tatsächlich durchgeführter Prothesenanpassung.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation ohne Implantat“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Anophthalmischer Bindehautsack – Wiederherstellung der Prothesenfähigkeit
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Orbitatumor – Entfernung mit Muskelablösung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1370. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation ohne Implantat“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe“ sowie „Anophthalmischer Bindehautsack – Wiederherstellung der Prothesenfähigkeit“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
