Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik

Augenheilkunde · Orbita und Tumoren

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichOrbita und Tumoren
KernpositionenGOÄ-Nr. 1369
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1249 und GOÄ-Nr. 1253
GOÄ-Abrechnung für Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Behandelt einen okulären oder orbitalen Tumor lokal durch vollständige Entfernung, Bestrahlungsapplikation oder Koagulation und wahrt dabei möglichst Auge und Sehfunktion. Die Behandlung umfasst koagulation oder Lichtkaustik eines Netz- oder Aderhauttumors.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klinisch und bildgebend beziehungsweise histologisch gesichertem behandlungsbedürftigem Tumor; Verfahren und Umfang folgen Lage, Größe, Dignität und funktioneller Gefährdung. Erforderliche Kernleistung: Koagulation oder Lichtkaustik eines Netz- oder Aderhauttumors; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1369KernpositionKoagulation oder Lichtkaustik eines Netz- oder Aderhauttumors
GOÄ-Nr. 1249Bedingt / alternativFluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund
GOÄ-Nr. 1253Bedingt / alternativFotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 1249

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: diagnostischer separater Kontakt
GOÄ 1253

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: diagnostischer separater Kontakt

Kombinationsregeln und Alternativen

Erforderliche Auswahlpositionen

1386
1381
1369

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ sowie „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1369: Koagulation oder Lichtkaustik eines Netz- oder Aderhauttumors

Tumorlokalisation

behandeltes Areal

Laserparameter

Auge

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1249 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.