Welche GOÄ-Ziffern sind für „Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichOrbita und Tumoren
KernpositionenGOÄ-Nr. 1369
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1249 und GOÄ-Nr. 1253
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik“ in Betracht?

Für „Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1369 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1249 und GOÄ-Nr. 1253 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik“ stehen Aderhauttumor, Netzhauttumor, Laserkoagulation, Lichtkaustik. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1369KernpositionKoagulation oder Lichtkaustik eines Netz- oder Aderhauttumors
GOÄ-Nr. 1249Bedingt / alternativFluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund
GOÄ-Nr. 1253Bedingt / alternativFotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1369

Kernposition der Kombination

Koagulation oder Lichtkaustik eines Netz- oder Aderhauttumors

GOÄ 1249

Bedingte oder alternative Position

Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund

Behandlungsphase: diagnostischer separater Kontakt
GOÄ 1253

Bedingte oder alternative Position

Fotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie

Behandlungsphase: diagnostischer separater Kontakt

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Tumorlokalisation
behandeltes Areal
Laserparameter
Auge

Erforderliche Auswahlpositionen

1386
1381
1369

Wie grenzt sich „Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ sowie „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Aderhauttumor, Netzhauttumor, Laserkoagulation, Lichtkaustik

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1369: Koagulation oder Lichtkaustik eines Netz- oder Aderhauttumors

Tumorlokalisation

behandeltes Areal

Laserparameter

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1369 (Koagulation oder Lichtkaustik eines Netz- oder Aderhauttumors). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1249 gilt zusätzlich: Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1249 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Augenheilkunde: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Für „Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1369 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1249 und GOÄ-Nr. 1253 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1369. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Netz- oder Aderhauttumor – Koagulation/Lichtkaustik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Iris-/Ziliarkörper-/Aderhauttumor – operative Resektion“ sowie „Uvealer Tumor – Aufnähen einer Rutheniumplombe“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.