Wie lässt sich „Eingehende chirurgische Beratung mit symptombezogener Untersuchung“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Eingehende chirurgische Beratung mit symptombezogener Untersuchung“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 3 und GOÄ-Nr. 5
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Eingehende chirurgische Beratung mit symptombezogener Untersuchung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Eingehende chirurgische Beratung mit symptombezogener Untersuchung“ in Betracht?

Für „Eingehende chirurgische Beratung mit symptombezogener Untersuchung“ bildet GOÄ-Nr. 3 und GOÄ-Nr. 5 die dokumentierten Kernleistungen.

Im konkreten Fall stehen OP-Aufklärung, OP-Aufklaerung, Therapieentscheidung, eingehende Beratung im Mittelpunkt. Beratung, Untersuchungsumfang und Nachsorgeschritt müssen als tatsächlich getrennt erbrachte Leistungen erkennbar sein. Bei postoperativen Kontrollen entscheidet der neue Behandlungskontakt; reine Routinetätigkeiten ohne erfüllte Leistungslegende tragen keine zusätzliche Position.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 3KernpositionNur als einzige Leistung oder zusammen mit Nr. 5, 6, 7, 8, 800 oder 801; Dauer dokumentieren.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Eingehende chirurgische Beratung mit symptombezogener Untersuchung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 3

Kernposition der Kombination

Nur als einzige Leistung oder zusammen mit Nr. 5, 6, 7, 8, 800 oder 801; Dauer dokumentieren.

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 10 Minuten
GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Symptombezogene Untersuchung

Wie grenzt sich „Eingehende chirurgische Beratung mit symptombezogener Untersuchung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Eingehende chirurgische Beratung mit symptombezogener Untersuchung“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Chirurgische Sprechstunde mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“ und „Entfernung von Fäden oder Klammern“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Eingehende chirurgische Beratung mit symptombezogener Untersuchung“ dokumentiert werden?

Anlass des Kontakts, Beschwerden und Befund, Umfang der Untersuchung, Beratungsinhalt sowie zeitlicher Abstand zum Eingriff.

Klinischer Bezug der Dokumentation: OP-Aufklärung, OP-Aufklaerung, Therapieentscheidung, eingehende Beratung.

Nur als einzige Leistung oder zusammen mit Nr. 5, 6, 7, 8, 800 oder 801; Dauer dokumentieren.; Zeitvorgabe: mindestens 10 Minuten.

GOÄ-Nr. 5: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Eingehende chirurgische Beratung mit symptombezogener Untersuchung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Eingehende chirurgische Beratung mit symptombezogener Untersuchung. GOÄ-Nr. 3 und GOÄ-Nr. 5 werden mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Eingehende chirurgische Beratung mit symptombezogener Untersuchung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Eine postoperative Kontrolle oder Materialentfernung wird mit nicht dokumentierten Beratungs- und Untersuchungsleistungen aufgefüllt.


2.

Prüfpunkt 2

Die Positionen 3, 5 werden nur anhand der Behandlungsbezeichnung statt anhand ihrer vollständigen Leistungslegenden ausgewählt.


3.

Prüfpunkt 3

„Eingehende chirurgische Beratung mit symptombezogener Untersuchung“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Chirurgische Sprechstunde mit Beratung und symptombezogener Untersuchung

Dazu gehören:

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Proktoskopie

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Eingehende chirurgische Beratung mit symptombezogener Untersuchung“ bildet GOÄ-Nr. 3 und GOÄ-Nr. 5 die dokumentierten Kernleistungen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 3 und GOÄ-Nr. 5. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Eingehende chirurgische Beratung mit symptombezogener Untersuchung“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Chirurgische Sprechstunde mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“ und „Entfernung von Fäden oder Klammern“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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