Eingehende chirurgische Beratung mit symptombezogener Untersuchung

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Eingehende chirurgische Beratung mit symptombezogener Untersuchung“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 3 und GOÄ-Nr. 5
GOÄ-Abrechnung für Eingehende chirurgische Beratung mit symptombezogener Untersuchung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Ordnet Beschwerden und klinischen Befund einer chirurgisch behandelbaren Ursache zu und klärt, ob Beobachtung, konservative Behandlung oder ein Eingriff sinnvoll ist. Die ärztliche Bewertung umfasst eingehende ärztliche Beratung und symptombezogene Untersuchung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei chirurgischer Fragestellung mit tatsächlich erbrachter Beratung und Untersuchung; eine eingehende Beratung setzt einen über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Inhalt voraus. Erforderliche Kernleistungen: Eingehende ärztliche Beratung und symptombezogene Untersuchung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

Fachlicher Kontext

Im konkreten Fall stehen OP-Aufklärung, OP-Aufklaerung, Therapieentscheidung, eingehende Beratung im Mittelpunkt. Beratung, Untersuchungsumfang und Nachsorgeschritt müssen als tatsächlich getrennt erbrachte Leistungen erkennbar sein. Bei postoperativen Kontrollen entscheidet der neue Behandlungskontakt; reine Routinetätigkeiten ohne erfüllte Leistungslegende tragen keine zusätzliche Position.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Für „Eingehende chirurgische Beratung mit symptombezogener Untersuchung“ bildet GOÄ-Nr. 3 und GOÄ-Nr. 5 die dokumentierten Kernleistungen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 3KernpositionEingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur als einzige Leistung oder zusammen mit Nr. 5, 6, 7, 8, 800 oder 801; Dauer dokumentieren.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 3

Kernposition der Kombination

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 10 Minuten

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Eingehende chirurgische Beratung mit symptombezogener Untersuchung“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Chirurgische Sprechstunde mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“ und „Entfernung von Fäden oder Klammern“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Anlass des Kontakts, Beschwerden und Befund, Umfang der Untersuchung, Beratungsinhalt sowie zeitlicher Abstand zum Eingriff.

Klinischer Bezug der Dokumentation: OP-Aufklärung, OP-Aufklaerung, Therapieentscheidung, eingehende Beratung.

Nur als einzige Leistung oder zusammen mit Nr. 5, 6, 7, 8, 800 oder 801; Dauer dokumentieren.; Zeitvorgabe: mindestens 10 Minuten.

GOÄ-Nr. 5: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Dokumentierter Beispielfall: Eingehende chirurgische Beratung mit symptombezogener Untersuchung. GOÄ-Nr. 3 und GOÄ-Nr. 5 werden mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Eine postoperative Kontrolle oder Materialentfernung wird mit nicht dokumentierten Beratungs- und Untersuchungsleistungen aufgefüllt.


2.

Die Positionen 3, 5 werden nur anhand der Behandlungsbezeichnung statt anhand ihrer vollständigen Leistungslegenden ausgewählt.


3.

„Eingehende chirurgische Beratung mit symptombezogener Untersuchung“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.

Ähnliche Abrechnungsfälle

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.