Chirurgische Sprechstunde mit Beratung und symptombezogener Untersuchung

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Chirurgische Sprechstunde mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
GOÄ-Abrechnung für Chirurgische Sprechstunde mit Beratung und symptombezogener Untersuchung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Ordnet Beschwerden und klinischen Befund einer chirurgisch behandelbaren Ursache zu und klärt, ob Beobachtung, konservative Behandlung oder ein Eingriff sinnvoll ist. Die ärztliche Bewertung umfasst beratung und symptombezogene Untersuchung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei chirurgischer Fragestellung mit tatsächlich erbrachter Beratung und Untersuchung; eine eingehende Beratung setzt einen über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Inhalt voraus. Erforderliche Kernleistungen: Beratung und symptombezogene Untersuchung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

Fachlicher Kontext

Im konkreten Fall stehen chirurgische Sprechstunde, Erstvorstellung, Befundbesprechung, Untersuchung im Mittelpunkt. Beratung, Untersuchungsumfang und Nachsorgeschritt müssen als tatsächlich getrennt erbrachte Leistungen erkennbar sein. Bei postoperativen Kontrollen entscheidet der neue Behandlungskontakt; reine Routinetätigkeiten ohne erfüllte Leistungslegende tragen keine zusätzliche Position.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Für „Chirurgische Sprechstunde mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“ bildet GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 die dokumentierten Kernleistungen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Chirurgische Sprechstunde mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Eingehende chirurgische Beratung mit symptombezogener Untersuchung“ und „Entfernung von Fäden oder Klammern“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Anlass des Kontakts, Beschwerden und Befund, Umfang der Untersuchung, Beratungsinhalt sowie zeitlicher Abstand zum Eingriff.

Klinischer Bezug der Dokumentation: chirurgische Sprechstunde, Erstvorstellung, Befundbesprechung, Untersuchung.

GOÄ-Nr. 1: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

GOÄ-Nr. 5: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Dokumentierter Beispielfall: Chirurgische Sprechstunde mit Beratung und symptombezogener Untersuchung. GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 werden mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Eine postoperative Kontrolle oder Materialentfernung wird mit nicht dokumentierten Beratungs- und Untersuchungsleistungen aufgefüllt.


2.

Die Positionen 1, 5 werden nur anhand der Behandlungsbezeichnung statt anhand ihrer vollständigen Leistungslegenden ausgewählt.


3.

„Chirurgische Sprechstunde mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.

Ähnliche Abrechnungsfälle

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Chirurgie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.