Direkte CT-Arthrographie eines Gelenks

Radiologie · Computertomographie

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichComputertomographie
KernpositionenGOÄ-Nr. 5373 und GOÄ-Nr. 373
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5376, GOÄ-Nr. 5377, GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
GOÄ-Abrechnung für Direkte CT-Arthrographie eines Gelenks

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Konturiert Gelenkbinnenstrukturen durch intraartikuläres Kontrastmittel und macht Kapsel-, Labrum- beziehungsweise kommunizierende Defekte gezielt sichtbar. Die Bildgebung umfasst computertomographie des Gelenks als Skelett-CT und Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk.

Wann ist sie anwendbar?

Bei spezieller Gelenkfrage mit Zusatznutzen gegenüber nichtinvasiver Bildgebung; sterile Punktion, korrekte intraartikuläre Lage und konkrete Zielstruktur sind erforderlich. Erforderliche Kernleistungen: Computertomographie des Gelenks als Skelett-CT und Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5373KernpositionComputertomographie des Gelenks als Skelett-CT
GOÄ-Nr. 373KernpositionEinbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk. Nur bei tatsächlicher selbständiger intraartikulärer Kontrastmitteleinbringung; nicht zusätzlich zur konventionellen Arthrographie 5050 bis 5070 für denselben Leistungsinhalt.
GOÄ-Nr. 5376Bedingt / alternativErgänzende CT-Serie. Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 5377Bedingt / alternativComputergestützte Analyse. Nur bei qualifizierender selbständiger Analyse einschließlich spezieller 3D-Rekonstruktion.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5376

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl: 1

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „CT des Skeletts“ sowie „CT der gesamten Aorta“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5373: Computertomographie des Gelenks als Skelett-CT

GOÄ-Nr. 373: Nur bei tatsächlicher selbständiger intraartikulärer Kontrastmitteleinbringung; nicht zusätzlich zur konventionellen Arthrographie 5050 bis 5070 für denselben Leistungsinhalt.

Gelenk und Seite

Indikation

sterile intraartikuläre Kontrastmitteleinbringung

CT-Protokoll

Komplikationen

Befund

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5376 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.