Direkte CT-Arthrographie eines Gelenks
Radiologie · Computertomographie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Konturiert Gelenkbinnenstrukturen durch intraartikuläres Kontrastmittel und macht Kapsel-, Labrum- beziehungsweise kommunizierende Defekte gezielt sichtbar. Die Bildgebung umfasst computertomographie des Gelenks als Skelett-CT und Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk.
Wann ist sie anwendbar?
Bei spezieller Gelenkfrage mit Zusatznutzen gegenüber nichtinvasiver Bildgebung; sterile Punktion, korrekte intraartikuläre Lage und konkrete Zielstruktur sind erforderlich. Erforderliche Kernleistungen: Computertomographie des Gelenks als Skelett-CT und Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5373 | Kernposition | Computertomographie des Gelenks als Skelett-CT |
| GOÄ-Nr. 373 | Kernposition | Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk. Nur bei tats ächlicher selbständiger intraartikulärer Kontrastmitteleinbringung; nicht zusätzlich zur konventionellen Arthrographie 5050 bis 5070 für denselben Leistungsinhalt. |
| GOÄ-Nr. 5376 | Bedingt / alternativ | Ergänzende CT-Serie. Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 5377 | Bedingt / alternativ | Computergestützte Analyse. Nur bei qualifizierender selbständiger Analyse einschließlich spezieller 3D-Rekonstruktion. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „CT des Skeletts“ sowie „CT der gesamten Aorta“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5373: Computertomographie des Gelenks als Skelett-CT
GOÄ-Nr. 373: Nur bei tatsächlicher selbständiger intraartikulärer Kontrastmitteleinbringung; nicht zusätzlich zur konventionellen Arthrographie 5050 bis 5070 für denselben Leistungsinhalt.
Gelenk und Seite
Indikation
sterile intraartikuläre Kontrastmitteleinbringung
CT-Protokoll
Komplikationen
Befund
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5376 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
