Welche GOÄ-Ziffern sind für „Direkte CT-Arthrographie eines Gelenks“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Direkte CT-Arthrographie eines Gelenks“.

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichComputertomographie
KernpositionenGOÄ-Nr. 5373 und GOÄ-Nr. 373
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5376 und GOÄ-Nr. 5377
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Direkte CT-Arthrographie eines Gelenks

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Direkte CT-Arthrographie eines Gelenks“ in Betracht?

Für „Direkte CT-Arthrographie eines Gelenks“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5373 und GOÄ-Nr. 373 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5376 und GOÄ-Nr. 5377 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Direkte CT-Arthrographie eines Gelenks“ stehen CT Arthrographie, direkte Arthro CT, Gelenk Kontrastmittel CT. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5373KernpositionComputertomographie des Gelenks als Skelett-CT
GOÄ-Nr. 373KernpositionNur bei tatsächlicher selbständiger intraartikulärer Kontrastmitteleinbringung; nicht zusätzlich zur konventionellen Arthrographie 5050 bis 5070 für denselben Leistungsinhalt.
GOÄ-Nr. 5376Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 5377Bedingt / alternativNur bei qualifizierender selbständiger Analyse einschließlich spezieller 3D-Rekonstruktion.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Direkte CT-Arthrographie eines Gelenks“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5373

Kernposition der Kombination

Computertomographie des Gelenks als Skelett-CT

GOÄ 373

Kernposition der Kombination

Nur bei tatsächlicher selbständiger intraartikulärer Kontrastmitteleinbringung; nicht zusätzlich zur konventionellen Arthrographie 5050 bis 5070 für denselben Leistungsinhalt.

GOÄ 5376

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.

Höchstzahl: 1
GOÄ 5377

Bedingte oder alternative Position

Nur bei qualifizierender selbständiger Analyse einschließlich spezieller 3D-Rekonstruktion.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Direkte CT-Arthrographie eines Gelenks“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Gelenk und Seite
Indikation
sterile intraartikuläre Kontrastmitteleinbringung
CT-Protokoll
Komplikationen
Befund

Wie grenzt sich „Direkte CT-Arthrographie eines Gelenks“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Direkte CT-Arthrographie eines Gelenks“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „CT des Skeletts“ sowie „CT der gesamten Aorta“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Direkte CT-Arthrographie eines Gelenks“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: CT Arthrographie, direkte Arthro CT, Gelenk Kontrastmittel CT

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5373: Computertomographie des Gelenks als Skelett-CT

GOÄ-Nr. 373: Nur bei tatsächlicher selbständiger intraartikulärer Kontrastmitteleinbringung; nicht zusätzlich zur konventionellen Arthrographie 5050 bis 5070 für denselben Leistungsinhalt.

Gelenk und Seite

Indikation

sterile intraartikuläre Kontrastmitteleinbringung

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Direkte CT-Arthrographie eines Gelenks“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Direkte CT-Arthrographie eines Gelenks“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5373 (Computertomographie des Gelenks als Skelett-CT); GOÄ-Nr. 373 (Nur bei tatsächlicher selbständiger intraartikulärer Kontrastmitteleinbringung; nicht zusätzlich zur…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5376 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Direkte CT-Arthrographie eines Gelenks“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5376 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Direkte CT-Arthrographie eines Gelenks“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Direkte CT-Arthrographie eines Gelenks“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5373 und GOÄ-Nr. 373 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5376 und GOÄ-Nr. 5377 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5373 und GOÄ-Nr. 373. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Direkte CT-Arthrographie eines Gelenks“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „CT des Skeletts“ sowie „CT der gesamten Aorta“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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