Wie lässt sich „Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 2327
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens“ in Betracht?

Für „Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens“ bildet GOÄ-Nr. 2327 die Kernleistung.

Im konkreten Fall stehen Humerusfraktur Reposition, Oberarmbruch Einrichtung im Mittelpunkt. Knochen, Frakturlokalisation, Repositionsverfahren und eine mögliche Osteosynthese müssen getrennt nachvollziehbar sein. Implantate sind keine GOÄ-Ziffern und kommen nur als tatsächlich entstandene, nach § 10 GOÄ zulässige Auslagen in Betracht.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2327KernpositionEinrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2327

Kernposition der Kombination

Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens

Wie grenzt sich „Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Einrichtung eines gebrochenen Schluesselbeins“ und „Einrichtung einer Patella- oder Unterschenkelfraktur“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens“ dokumentiert werden?

betroffener Knochen und Seite, Frakturform, Repositionsergebnis, Stabilisierung oder Osteosynthesetechnik, Implantat und Bildkontrolle.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Humerusfraktur Reposition, Oberarmbruch Einrichtung.

GOÄ-Nr. 2327: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens. GOÄ-Nr. 2327 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Reposition, Osteosynthese und Materialkosten werden als Paket angesetzt, obwohl einzelne Voraussetzungen oder Auslagenbelege fehlen.


2.

Prüfpunkt 2

Die Positionen 2327 werden nur anhand der Behandlungsbezeichnung statt anhand ihrer vollständigen Leistungslegenden ausgewählt.


3.

Prüfpunkt 3

„Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Einrichtung eines gebrochenen Schluesselbeins

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Einrichtung einer Endgliedfraktur am Finger oder einer Zehenfraktur

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Einrichtung einer Grund-/Mittelgliedfraktur am Finger oder Grosszehenfraktur

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Einrichtung einer Patella- oder Unterschenkelfraktur

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens“ bildet GOÄ-Nr. 2327 die Kernleistung.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2327. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Einrichtung eines gebrochenen Schluesselbeins“ und „Einrichtung einer Patella- oder Unterschenkelfraktur“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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