Wie lässt sich „Einrichtung einer Grund-/Mittelgliedfraktur am Finger oder Grosszehenfraktur“ nach GOÄ abrechnen?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Einrichtung einer Grund-/Mittelgliedfraktur am Finger oder Grosszehenfraktur“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Einrichtung einer Grund-/Mittelgliedfraktur am Finger oder Grosszehenfraktur“ in Betracht?
Für „Einrichtung einer Grund-/Mittelgliedfraktur am Finger oder Grosszehenfraktur“ bildet GOÄ-Nr. 2338 die Kernleistung.
Im konkreten Fall stehen Fingergrundgliedfraktur, Fingermittelgliedfraktur, Grosszehenfraktur Reposition im Mittelpunkt. Die Abrechnung richtet sich nach anatomischer Struktur, Lokalisation und Operationsziel. Eine bloße Freilegung oder ein methodisch notwendiger Teilschritt ist von einer selbständigen Sehnen-, Nerven-, Faszien- oder plastischen Leistung abzugrenzen.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2338 | Kernposition | Einrichtung des gebrochenen Großzehenknochens oder von Frakturen an Grund- oder Mittelgliedern der Fingerknochen |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Einrichtung einer Grund-/Mittelgliedfraktur am Finger oder Grosszehenfraktur“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Einrichtung des gebrochenen Großzehenknochens oder von Frakturen an Grund- oder Mittelgliedern der Fingerknochen
Wie grenzt sich „Einrichtung einer Grund-/Mittelgliedfraktur am Finger oder Grosszehenfraktur“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Einrichtung einer Grund-/Mittelgliedfraktur am Finger oder Grosszehenfraktur“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Einrichtung einer Endgliedfraktur am Finger oder einer Zehenfraktur“ und „Einrichtung einer Fingergrund-/Mittelglied- oder Grosszehenfraktur mit Osteosynthese“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Einrichtung einer Grund-/Mittelgliedfraktur am Finger oder Grosszehenfraktur“ dokumentiert werden?
betroffene Hand oder Fußseite, Finger beziehungsweise Zehe, anatomische Struktur, Funktionsbefund, Operationsziel und einzelne Rekonstruktionsschritte.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Fingergrundgliedfraktur, Fingermittelgliedfraktur, Grosszehenfraktur Reposition.
GOÄ-Nr. 2338: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Einrichtung einer Grund-/Mittelgliedfraktur am Finger oder Grosszehenfraktur“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Dokumentierter Beispielfall: Einrichtung einer Grund-/Mittelgliedfraktur am Finger oder Grosszehenfraktur. GOÄ-Nr. 2338 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Einrichtung einer Grund-/Mittelgliedfraktur am Finger oder Grosszehenfraktur“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Methodisch notwendige Freilegungs-, Lösungs- oder Verschlussschritte werden zusätzlich zur operativen Zielleistung berechnet.
2.
Prüfpunkt 2
Die Positionen 2338 werden nur anhand der Behandlungsbezeichnung statt anhand ihrer vollständigen Leistungslegenden ausgewählt.
3.
Prüfpunkt 3
„Einrichtung einer Grund-/Mittelgliedfraktur am Finger oder Grosszehenfraktur“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Einrichtung einer Endgliedfraktur am Finger oder einer Zehenfraktur
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Einrichtung einer Fingergrund-/Mittelglied- oder Grosszehenfraktur mit Osteosynthese
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Einrichtung einer Patella- oder Unterschenkelfraktur
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2338. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Einrichtung einer Grund-/Mittelgliedfraktur am Finger oder Grosszehenfraktur“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Einrichtung einer Endgliedfraktur am Finger oder einer Zehenfraktur“ und „Einrichtung einer Fingergrund-/Mittelglied- oder Grosszehenfraktur mit Osteosynthese“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
