Wie lässt sich „Einrichtung eines gebrochenen Schluesselbeins“ nach GOÄ abrechnen?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Einrichtung eines gebrochenen Schluesselbeins“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Einrichtung eines gebrochenen Schluesselbeins“ in Betracht?
Für „Einrichtung eines gebrochenen Schluesselbeins“ bildet GOÄ-Nr. 2324 die Kernleistung.
Im konkreten Fall stehen Klavikulafraktur Reposition, Schluesselbeinbruch Einrichtung im Mittelpunkt. Knochen, Frakturlokalisation, Repositionsverfahren und eine mögliche Osteosynthese müssen getrennt nachvollziehbar sein. Implantate sind keine GOÄ-Ziffern und kommen nur als tatsächlich entstandene, nach § 10 GOÄ zulässige Auslagen in Betracht.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2324 | Kernposition | Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Einrichtung eines gebrochenen Schluesselbeins“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins
Wie grenzt sich „Einrichtung eines gebrochenen Schluesselbeins“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Einrichtung eines gebrochenen Schluesselbeins“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens“ und „Einrichtung einer Patella- oder Unterschenkelfraktur“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Einrichtung eines gebrochenen Schluesselbeins“ dokumentiert werden?
betroffener Knochen und Seite, Frakturform, Repositionsergebnis, Stabilisierung oder Osteosynthesetechnik, Implantat und Bildkontrolle.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Klavikulafraktur Reposition, Schluesselbeinbruch Einrichtung.
GOÄ-Nr. 2324: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Einrichtung eines gebrochenen Schluesselbeins“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Dokumentierter Beispielfall: Einrichtung eines gebrochenen Schluesselbeins. GOÄ-Nr. 2324 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Einrichtung eines gebrochenen Schluesselbeins“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Reposition, Osteosynthese und Materialkosten werden als Paket angesetzt, obwohl einzelne Voraussetzungen oder Auslagenbelege fehlen.
2.
Prüfpunkt 2
Die Positionen 2324 werden nur anhand der Behandlungsbezeichnung statt anhand ihrer vollständigen Leistungslegenden ausgewählt.
3.
Prüfpunkt 3
„Einrichtung eines gebrochenen Schluesselbeins“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Einrichtung einer Endgliedfraktur am Finger oder einer Zehenfraktur
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Einrichtung einer Grund-/Mittelgliedfraktur am Finger oder Grosszehenfraktur
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Einrichtung einer Patella- oder Unterschenkelfraktur
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2324. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Einrichtung eines gebrochenen Schluesselbeins“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens“ und „Einrichtung einer Patella- oder Unterschenkelfraktur“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
