Ganzkörperknochenmarkszintigraphie mit zusätzlicher SPECT

Abrechnungshinweise für Nuklearmedizin

FachgruppeNuklearmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 5428 und GOÄ-Nr. 5486
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
GOÄ-Abrechnung für Ganzkörperknochenmarkszintigraphie mit zusätzlicher SPECT

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt Verteilung funktionell aktiven Knochenmarks dar und erkennt Verlagerung, Ausfall oder extramedulläre Blutbildung in der Ganzkörperübersicht. Die Bildgebung umfasst ganzkörperknochenmarkszintigraphie mit zusätzlicher SPECT.

Wann ist sie anwendbar?

Bei gezielter hämatologischer oder onkologischer Frage mit funktionellem Zusatznutzen; SPECT nur für eine konkret lokalisierte vertiefende Beurteilung. Erforderliche Kernleistungen: Ganzkörperknochenmarkszintigraphie mit zusätzlicher SPECT; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nur bei tatsächlich zusätzlich durchgeführter SPECT.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger ärztlicher Beratung mit eigener medizinischer Indikation und tatsächlicher Erbringung; nicht lediglich für technische Aufklärung, Indikationsprüfung oder einfache Befundmitteilung.
GOÄ-Nr. 5428KernpositionGanzkörperknochenmarkszintigraphie, Schädel und Körperstamm in zwei Sichten/Projektionen – einschließlich der proximalen Extremitäten, gegebenenfalls einschließlich der distalen Extremitäten
GOÄ-Nr. 5486KernpositionSingle-Photonen-Emissions-Computertomographie (SPECT) mit Darstellung in drei Ebenen. Nur bei tatsächlich zusätzlich durchgeführter SPECT.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenRadiopharmazeutikum für Knochenmarkszintigraphie/SPECT. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger ärztlicher Beratung mit eigener medizinischer Indikation und tatsächlicher Erbringung; nicht lediglich für technische Aufklärung, Indikationsprüfung oder einfache Befundmitteilung..

GOÄ-Nummer 5428: Ganzkörperknochenmarkszintigraphie, Schädel und Körperstamm in zwei Sichten/Projektionen – einschließlich der proximalen Extremitäten, gegebenenfalls einschließlich der distalen Extremitäten.

GOÄ-Nummer 5486: Single-Photonen-Emissions-Computertomographie (SPECT) mit Darstellung in drei Ebenen; Nur bei tatsächlich zusätzlich durchgeführter SPECT..

Auslagen und Sachkosten

SACHKOSTEN

Radiopharmazeutikum für Knochenmarkszintigraphie/SPECT. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.