Akuter Harnverhalt – einmalige suprapubische Harnblasenpunktion ohne Fistelkatheter

Urologie · Katheter, Harnverhalt und Harnableitung

FachgruppeUrologie
ThemenbereichKatheter, Harnverhalt und Harnableitung
KernpositionenGOÄ-Nr. 318
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 410
GOÄ-Abrechnung für Akuter Harnverhalt – einmalige suprapubische Harnblasenpunktion ohne Fistelkatheter

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entlastet eine überdehnte Harnblase und sichert den Harnabfluss, während Ursache, Restfunktion und katheterbezogene Risiken abgeklärt werden. Die Bildgebung umfasst punktion der Harnblase und Ultraschalluntersuchung der Harnblase.

Wann ist sie anwendbar?

Bei akutem oder chronischem Harnverhalt beziehungsweise erforderlicher längerfristiger Ableitung; Zugangsweg und Verweildauer richten sich nach Obstruktion, Infektion und Versorgungsperspektive. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Punktion der Harnblase und Ultraschalluntersuchung der Harnblase.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 318KernpositionPunktion der Harnblase. Nur wenn nach Urinablass kein suprapubischer Katheter als Fistelkatheter verbleibt.
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung der Harnblase. Nur bei eigenständiger diagnostischer Sonographie; reine Punktionsführung ist nicht automatisch zusätzlich berechnungsfähig.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Akuter Harnverhalt bei der Frau – Katheterisierung und Ursachenabklärung“ sowie „Akuter Harnverhalt beim Mann – Katheterisierung und Ursachenabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 318: Nur wenn nach Urinablass kein suprapubischer Katheter als Fistelkatheter verbleibt.

Indikation und Harnverhalt

Punktionsweg

Urinablass

unmittelbare Katheterentfernung

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 410 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständiger diagnostischer Sonographie; reine Punktionsführung ist nicht automatisch zusätzlich berechnungsfähig.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.