Welche GOÄ-Ziffern sind für „Akuter Harnverhalt – einmalige suprapubische Harnblasenpunktion ohne Fistelkatheter“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Akuter Harnverhalt – einmalige suprapubische Harnblasenpunktion ohne Fistelkatheter“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Akuter Harnverhalt – einmalige suprapubische Harnblasenpunktion ohne Fistelkatheter“ in Betracht?
Für „Akuter Harnverhalt – einmalige suprapubische Harnblasenpunktion ohne Fistelkatheter“ führt die Kette GOÄ-Nr. 318 als Kernposition. GOÄ-Nr. 410 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Akuter Harnverhalt – einmalige suprapubische Harnblasenpunktion ohne Fistelkatheter“ stehen Harnblasenpunktion, suprapubische Punktion, Harnverhalt, Katheter sofort entfernt. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 318 | Kernposition | Nur wenn nach Urinablass kein suprapubischer Katheter als Fistelkatheter verbleibt. |
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständiger diagnostischer Sonographie; reine Punktionsführung ist nicht automatisch zusätzlich berechnungsfähig. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Akuter Harnverhalt – einmalige suprapubische Harnblasenpunktion ohne Fistelkatheter“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Nur wenn nach Urinablass kein suprapubischer Katheter als Fistelkatheter verbleibt.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständiger diagnostischer Sonographie; reine Punktionsführung ist nicht automatisch zusätzlich berechnungsfähig.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Akuter Harnverhalt – einmalige suprapubische Harnblasenpunktion ohne Fistelkatheter“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Akuter Harnverhalt – einmalige suprapubische Harnblasenpunktion ohne Fistelkatheter“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Akuter Harnverhalt – einmalige suprapubische Harnblasenpunktion ohne Fistelkatheter“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akuter Harnverhalt bei der Frau – Katheterisierung und Ursachenabklärung“ sowie „Akuter Harnverhalt beim Mann – Katheterisierung und Ursachenabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Akuter Harnverhalt – einmalige suprapubische Harnblasenpunktion ohne Fistelkatheter“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Harnblasenpunktion, suprapubische Punktion, Harnverhalt, Katheter sofort entfernt
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 318: Nur wenn nach Urinablass kein suprapubischer Katheter als Fistelkatheter verbleibt.
Indikation und Harnverhalt
Punktionsweg
Urinablass
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Akuter Harnverhalt – einmalige suprapubische Harnblasenpunktion ohne Fistelkatheter“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Akuter Harnverhalt – einmalige suprapubische Harnblasenpunktion ohne Fistelkatheter“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 318 (Nur wenn nach Urinablass kein suprapubischer Katheter als Fistelkatheter verbleibt). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 410 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständiger diagnostischer Sonographie; reine Punktionsführung ist nicht automatisch zusätzlich berechnungsfähig.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Akuter Harnverhalt – einmalige suprapubische Harnblasenpunktion ohne Fistelkatheter“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 410 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständiger diagnostischer Sonographie; reine Punktionsführung ist nicht automatisch zusätzlich berechnungsfähig.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Akuter Harnverhalt – einmalige suprapubische Harnblasenpunktion ohne Fistelkatheter“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Akuter Harnverhalt bei der Frau – Katheterisierung und Ursachenabklärung
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Suprapubischer Blasenfistelkatheter – Wechsel
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 318. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Akuter Harnverhalt – einmalige suprapubische Harnblasenpunktion ohne Fistelkatheter“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akuter Harnverhalt bei der Frau – Katheterisierung und Ursachenabklärung“ sowie „Akuter Harnverhalt beim Mann – Katheterisierung und Ursachenabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
