Hypertonie-Verlaufskontrolle mit Nierenwerten und Elektrolyten

Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Objektiviert Blutdruckbelastung und mögliche Organauswirkungen, um Weißkittel-, maskierte oder persistierende Hypertonie voneinander abzugrenzen. Die Verlaufskontrolle umfasst kreatinin und Kalium.

Wann ist sie anwendbar?

Bei wiederholt erhöhten oder widersprüchlichen Messwerten, Therapiekontrolle oder Verdacht auf hypertensive Organbeteiligung beziehungsweise sekundäre Ursachen. Erforderliche Kernleistungen: Kreatinin und Kalium; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich.
GOÄ-Nr. 250KernpositionBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Eigenständige venöse Blutentnahme; Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter sowie Gefäßpunktion als Bestandteil einer Infusion nicht zusätzlich berechnen.
GOÄ-Nr. 3585.H1KernpositionKreatinin. Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund. Höchstwertgruppe laut Ziffernsuffix beachten; Kennzeichnung gehört zur Rechnungsziffer.
GOÄ-Nr. 3557KernpositionKalium. Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund.
GOÄ-Nr. 3558Bedingt / alternativNatrium. Zusätzlich indizierte Natriumbestimmung, z.B. unter Diuretika. Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund.
GOÄ-Nr. 654Bedingt / alternativLangzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer - einschließlich Aufzeichnung und Auswertung -. Nur bei Langzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden einschließlich Aufzeichnung und Auswertung.
GOÄ-Nr. 651Bedingt / alternativElektrokardiographische Untersuchung in Ruhe - auch gegebenenfalls nach Belastung - mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen). Nur bei eigenständigem Ruhe-EKG mit mindestens neun Extremitäten-/Brustwandableitungen; Nrn. 650–653 nicht nebeneinander berechnen.
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung. Nur für tatsächlich durchgeführten visuellen Reagenzträgertest; ein Mehrfachreagenzträger ist je Untersuchung nur einmal Nr. 3511.
GOÄ-Nr. 3562.H1Bedingt / alternativCholesterin. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten.
GOÄ-Nr. 3563.H1Bedingt / alternativHDL-Cholesterin. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten.
GOÄ-Nr. 3564.H1Bedingt / alternativLDL-Cholesterin. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten. Nur bei tatsächlich bestimmtem LDL-Cholesterin; eine bloß rechnerische LDL-Ermittlung ist keine zusätzliche selbstständige Laborleistung.
GOÄ-Nr. 3565.H1Bedingt / alternativTriglyzeride. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..

GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich..

GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Eigenständige venöse Blutentnahme; Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter sowie Gefäßpunktion als Bestandteil einer Infusion nicht zusätzlich berechnen..

GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund. Höchstwertgruppe laut Ziffernsuffix beachten; Kennzeichnung gehört zur Rechnungsziffer..

GOÄ-Nummer 3557: Kalium; Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund..

GOÄ-Nummer 3558: Natrium; Zusätzlich indizierte Natriumbestimmung, z.B. unter Diuretika. Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund..

GOÄ-Nummer 654: Langzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer - einschließlich Aufzeichnung und Auswertung -; Nur bei Langzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden einschließlich Aufzeichnung und Auswertung..

GOÄ-Nummer 651: Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe - auch gegebenenfalls nach Belastung - mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen); Nur bei eigenständigem Ruhe-EKG mit mindestens neun Extremitäten-/Brustwandableitungen; Nrn. 650–653 nicht nebeneinander berechnen..

GOÄ-Nummer 3511: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung; Nur für tatsächlich durchgeführten visuellen Reagenzträgertest; ein Mehrfachreagenzträger ist je Untersuchung nur einmal Nr. 3511..

GOÄ-Nummer 3562.H1: Cholesterin; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten..

GOÄ-Nummer 3563.H1: HDL-Cholesterin; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten..

GOÄ-Nummer 3564.H1: LDL-Cholesterin; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten. Nur bei tatsächlich bestimmtem LDL-Cholesterin; eine bloß rechnerische LDL-Ermittlung ist keine zusätzliche selbstständige Laborleistung..

GOÄ-Nummer 3565.H1: Triglyzeride; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.