Diabetes – umfassende Verlaufskontrolle

Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

AbrechnungsfallDiabetes – umfassende Verlaufskontrolle mit Ganzkörperstatus und Stoffwechsel-/Nierenprofil
FachgruppeHausärztliche Medizin
GOÄ-Abrechnung für Diabetes – umfassende Verlaufskontrolle mit Ganzkörperstatus und Stoffwechsel-/Nierenprofil

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Ordnet Glukosestoffwechsel, Folgeorganrisiken und Selbstmanagement ein, um die Behandlung alltagstauglich anzupassen und Hypo-/Hyperglykämien sowie Spätfolgen zu vermeiden. Die Verlaufskontrolle umfasst untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus und Glykierte Hämoglobine (HbA1, HbA1c).

Wann ist sie anwendbar?

Bei neu diagnostiziertem oder unzureichend eingestelltem Diabetes, Therapieumstellung, Komplikationsverdacht oder strukturiertem Schulungs- und Verlaufskontrollbedarf. Erforderliche Kernleistungen: Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus und Glykierte Hämoglobine (HbA1, HbA1c); sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Leistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung; frühere Ansätze im Monatszeitraum prüfen.
GOÄ-Nr. 8KernpositionUntersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation. Nur bei vollständig erhobenem Ganzkörperstatus nach Leistungslegende; nicht zusätzlich zu Nrn. 5, 6, 7, 800 oder 801.
GOÄ-Nr. 250KernpositionBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur bei eigenständiger venöser Blutentnahme. Nicht zusätzlich für eine Punktion, die bereits Bestandteil einer Infusions-/Katheterleistung ist.
GOÄ-Nr. 3561KernpositionGlykierte Hämoglobine (HbA1, HbA1c). Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis.
GOÄ-Nr. 3560Bedingt / alternativGlukose. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis.
GOÄ-Nr. 3585.H1Bedingt / alternativKreatinin. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten.
GOÄ-Nr. 3562.H1Bedingt / alternativCholesterin. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten.
GOÄ-Nr. 3563.H1Bedingt / alternativHDL-Cholesterin. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten.
GOÄ-Nr. 3564.H1Bedingt / alternativLDL-Cholesterin. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten. Nur bei tatsächlich bestimmtem LDL-Cholesterin; eine bloß rechnerische LDL-Ermittlung ist keine zusätzliche selbstständige Laborleistung.
GOÄ-Nr. 3565.H1Bedingt / alternativTriglyzeride. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten.
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung. Nur für tatsächlich durchgeführten visuellen Reagenzträgertest; ein Mehrfachreagenzträger ist je Untersuchung nur einmal Nr. 3511. Nur bei tatsächlich zusätzlich durchgeführtem Urintest; nicht als Ersatz für externes Speziallabor.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Leistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung; frühere Ansätze im Monatszeitraum prüfen..

GOÄ-Nummer 8: Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation; Nur bei vollständig erhobenem Ganzkörperstatus nach Leistungslegende; nicht zusätzlich zu Nrn. 5, 6, 7, 800 oder 801..

GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Nur bei eigenständiger venöser Blutentnahme. Nicht zusätzlich für eine Punktion, die bereits Bestandteil einer Infusions-/Katheterleistung ist..

GOÄ-Nummer 3561: Glykierte Hämoglobine (HbA1, HbA1c); Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis..

GOÄ-Nummer 3560: Glukose; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis..

GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten..

GOÄ-Nummer 3562.H1: Cholesterin; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten..

GOÄ-Nummer 3563.H1: HDL-Cholesterin; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten..

GOÄ-Nummer 3564.H1: LDL-Cholesterin; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten. Nur bei tatsächlich bestimmtem LDL-Cholesterin; eine bloß rechnerische LDL-Ermittlung ist keine zusätzliche selbstständige Laborleistung..

GOÄ-Nummer 3565.H1: Triglyzeride; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten..

GOÄ-Nummer 3511: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung; Nur für tatsächlich durchgeführten visuellen Reagenzträgertest; ein Mehrfachreagenzträger ist je Untersuchung nur einmal Nr. 3511. Nur bei tatsächlich zusätzlich durchgeführtem Urintest; nicht als Ersatz für externes Speziallabor..

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Hausärztliche Medizin: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.